Der religiöse Ursprung der Sitte.
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Grade kann allerdings die Macht der Gewohnheit den Zwang desZweckes ersetzen. In gleichem Masse pflegt sich dann aber auchseihst der sinnlos gewordene Gebrauch dem Gebiet der Sittezu nähern*).
In unserer heutigen Oultur ist die Sitte ihrem religiösenUrsprung so sehr entfremdet, dass uns Religion und Sitte als zweivöllig verschiedene Gebiete gelten. Begünstigt wurde diese Scheidungdurch den nämlichen Vorgang, der auch die Rechtsanschauungen derVölker allmählich vom Gebiet der eigentlichen Sitte getrennt unddiesem nur die überlebten Rechtsanschauungen früherer Zeiten über-lassen hat. An die Stelle der im allgemeinen Bewusstsein lebendenblossen Vorstellung der Verpflichtung ist die verpflichtende Normdes Gesetzes getreten. Das Gesetz aber scheidet sich von derSitte, indem es die Pflicht, die es ausspricht, durch bestimmteStrafgebote, die es gegen ihre Unterlassung richtet, erzwingt. DieserZwang hat zwar für das Gebiet der religiösen Verpflichtungen, fürdas er mit am frühesten eingetreten war, zum Theil wieder auf-gehört. Dennoch bezeichnet sein Eintritt einen historischen Wende-punkt, von dem aus fortan die religiösen Pflichtgebote und dieHandlungen, die aus ihrer Erfüllung hervorgehen, dem Bereich dereigentlichen Sitte entzogen bleiben. Denn indem jene Gebote zuerstin dieser und dann in einer jenseitigen Welt dem GlaubensgehorsamBelohnungen und dem Ungehorsam Bestrafungen in Aussicht stellen,bilden sie auch dann noch ein eigenthümliches Rechtsgebiet, wennkeine politische Strafgewalt mehr den Gesetzen desselben zu Hülfekommt. Ja man könnte sagen, der specifische Charakter des reli-
*) Es ist von Jliering (Zweck im Recht, II, S. 23) bemerkt worden,die Sprache bezeichne mit dem Singular „Sitte“ vorzugsweise die gute Sitte,während sie unter dem Plural „Sitten“ sowohl gute als schlechte verstehe.Dieser Satz ist wohl mit der Einschränkung zutreffend, dass jener Singular denCollectivbegriff der in einer Gesellschaft überhaupt geltenden Sitten bezeichnet,womit dann die negative Form Unsitte zusammenhängt, durch welche eineeinzelne Sitte von der eigentlichen Sitte ausgenommen und ihr sogar als Gegen-satz gegenübergestellt wird. Diese Verwendung des Collectivbegriffs Sitte imSinne der „honi mores“ der Römer gehört offenbar zu jenen rückwärts ge-richteten Uebertragungen der Bedeutung, an denen es auch sonst in der Sprachenicht mangelt. Nachdem die „Sittlichkeit“ von der Sitte abgeleitet worden,verwendet man nun die letztere ohne weiteres im Sinne der ersteren, in Ueber-einstimmung mit der jener Ableitung allerdings mehr untergeschobenen alsursprünglich eigenen Vorstellung, dass in der Sitte die sittlichen Anschauungenihren Ausdruck finden. Vgl. hierzu Cap. I, S. 19.
Wundt, Ethik. 2. Aufl. S