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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die Religion und die Sittlichkeit.

fiel, so fehlte es in diesem Falle fast ganz an jenen Reibungen undWiderständen, welche im Abendlande die Entwicklung der Philo-sophie ebensowohl wie die des religiösen Bewusstseins beeinträchtigthaben. Dazu kommt aber, dass die Contraste der verschiedenenEntwicklungsstufen vielleicht grösser als irgendwo sonst sind undmm wegen ihres schon oben berührten bleibenden Nebeneinander-bestehens um so greller hervortreten. So peinlich eine Fülle vonCultusvorschriften das Leben des Volkes im Hause und in derOeffentlichkeit regelt, und so strenge bei dem gemeinen Manne, dernicht zu den höheren Stufen der Erkenntniss vorgedrungen ist, dieSumme dieser Vorschriften gehandhabt wird, so frei ist allenäusseren Geboten gegenüber der zur völligen Vertiefung in dasgöttliche Sein vorgedrungene Weise. Was dieser religiösen Ent-wicklung fehlt, ist nur die dem Christenthum eigene Richtung aufdie Werkthätigkeit der religiösen Gesinnung, ein Mangel, deres bei dem Inder zwar in der vollkommensten Weise zu dem Ver-zicht auf die äusseren mythisch-symbolischen Cultusgebote kommenlässt, der aber an die Stelle der äusseren Religion nicht die ethisch-religiöse Gesinnung und ihre Bethätigung im Leben, sondern eineuntliätige mystische Contemplation treten lässt. Ein Vorzug da-gegen kann der brahmanischen .Philosophie nachgerühmt werden,dessen sich die im Kampfe mit der Theologie entstandene abend-ländische nicht in gleicher Weise erfreut: sie hat den erzieherischenWerth der Cultusvorschriften für das sittliche Leben erkannt. Nurso erklärt sich jenes friedliche Nebeneinanderbestehen der verschie-denen Entwicklungsstufen, bei welchem jede die andere als die inihren Grenzen berechtigte achtet.

Die Entwicklung der Sittengehote aus einem ursprünglich zueiner Einheit verbundenen Zusammenhang religiös-sittlicher Satzungenbestätigt das schon in den vorangegangenen Betrachtungen diesesCapitels gewonnene Ergehniss, dass das sittliche Gefühl um so voll-ständiger, auf einer je früheren Stufe wir es antreffen, mit demreligiösen in seinen Aeusserungen zusammenfällt. Hieraus zuschliessen, dass die Sittlichkeit aus der Religion entsprungen sei,wäre offenbar ebenso unberechtigt wie die umgekehrte Folgerung,dass die Religion in der Sittlichkeit ihre Quelle habe. Jede dieserAnsichten würde eines der ursprünglich ungetrennten Elemente vordas andere setzen. Wohl aber lehrt die Analyse der Entwicklungs-formen der religiösen Vorstellungen, dass für diese, insofern ihr