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Einleitung.
Das letztere ist es nun, was die empirische Methode alsihre Aufgabe betrachtet. Gleichwohl bereitet jener Reichthumethischer Thatsachen, der die speculative Ethik beeinträchtigt,der empirischen Behandlung nicht geringere Schwierigkeiten. Auchbei ihr ist es in der Regel ein bestimmter Kreis von Erfahrungen,der ausschliesslich oder doch vorwiegend Berücksichtigung findet,indem dabei von vornherein die Voraussetzung obwaltet, in diesenErfahrungen finde sich das Sittliche hauptsächlich verwirklicht. Sokommt es, dass die empirische Methode zunächst wieder in zweiRichtungen sich spaltet: in die subjective, welche die in derinneren Wahrnehmung 'sich darbietenden Bedingungen unserer Will-kiirhandlungen bevorzugt, und in die objective, welche von denin Gesellschaft und Geschichte gegebenen Erscheinungen ausgeht.Damit nicht genug kämpfen innerhalb jeder dieser Richtungen wiederverschiedenartige Standpunkte gegen einander. Die subjective Me-thode leidet unter der verbreiteten Einseitigkeit psychologischer Be-trachtung, indem sie bald auf die Reflexion, bald auf die Gefühls-motive des Handelns das Hauptgewicht legt. Die objective Methodestützt sich, um nicht der .erdrückenden Vielgestaltigkeit sittlicherThatsachen zu erliegen, entweder auf die Geschichte und Natur-geschichte der Sitte oder auf die allgemeine Culturgeschichte, odersie sucht die in den objectiven Rechtsbildungen zum Ausdruck ge-langten Normen oder auch die in den Erscheinungen des wirth-schaftlichen Verkehrs nachzuweisenden Beweggründe des Handelnsfür ihre Zwecke zu verwerthen. So entspringt aus der subjectivenMethode eine Reflexions- und eine Gefühlsethik, die unter einanderwieder lebhaft im Streite liegen, und die objective spaltet sich ineine anthropologische, historische, juristische, nationalökonomischeEthik, wobei es übrigens an Verbindungen dieser besonderen Rich-tungen nicht ganz gefehlt hat.
Nun ist es freilich leichter, gegenüber einer solchen Zer-splitterung die Einheit und den Zusammenhang aller Arten ethischerErfahrung zu betonen, als der Forderung nach einer gleichmässigenBerücksichtigung derselben wirklich nachzukommen. Mag aberimmerhin vermöge der unvermeidlichen Beschränkung des indivi-duellen Gesichtskreises das einzelne Unternehmen mangelhaft bleiben,so wird doch verlangt werden müssen, dass man wenigstens dieFrage erwäge, inwieweit die von einem speciellen Erfahrungsbereichaus gezogenen Schlussfolgerungen einer Berichtigung oder Erwei-terung durch die auf anderen Gebieten gesammelten Erfahrungen