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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die einzelne Persönlichkeit.

die Lebenslage, in die er durch ererbten und erworbenen Besitzgelangt, selbst zu wählen oder zu schaffen: sie ist grossentheils ab-hängig von äusseren Umständen, von Geburt und Lebensschicksalen,von den socialen und politischen Verhältnissen unter denen er lebt.Namentlich darüber, ob seine Lebenslage dem Minimum oder demMaximum der Existenz näher gerückt ist, entscheidet eigene Schuldund eigenes Verdienst nur zu einem verhältnissmässig geringen Theile.Um so mehr tritt hier an die Gesellschaft als Ganzes die sitt-liche Forderung heran, dass sie Schutzmassregeln schaffe, welcheden Eintritt jener beiden sittlich ungünstigen Grenzfälle der Besitz-vertheilung möglichst verhüten. Soll dabei die für die sittlicheWirkung des Besitzes unentbehrliche Freiheit des Erwerbs nichtauf das schwerste geschädigt werden, so können solche Massregelnfreilich nur indirecter, nicht directer Natur sein. Sie können be-stehen theils in Einrichtungen, welche jedem Erwerbsfähigen dienutzbringende Verwerthung seiner Kräfte möglich machen und ihnfür den Fall unverschuldeten Unglücks sicherstellen, theils in Ge-setzesbestimmungen, welche der übermässigen Anhäufung von Besitzin den Händen Einzelner entgegenwirken.

Wie der Zweck so ist auch der sittliche Effect des Besitzesein doppelter. Der Erwerb wirkt versittlichend, indem er zurArbeit und zu stetiger Pflichterfüllung im Dienste des Berufs an-spornt. Diese erste Wirkung bleibt, wenn sonst die Bedingungengünstig sind, auch da nicht aus, wo die Besitzlage dem Existenz-minimum nahe liegt, und wo der Besitz selbst, weil er alsbald fürdie Noth des Daseins verwendet wird, keine sittliche Verwerthungzulässt. Darum ist dieser erste Effect, obgleich er fast ganz vonselbstsüchtigen Motiven verhüllt wird, zweifellos der wichtigste, undfür die Aufrechterhaltung der sittlichen Ordnung wirkt er unendlichviel mehr als alles was jemals der Reichthum durch gemeinnützigeund humane Leistungen für das Wohl der Menschheit gethan hat.

Dennoch ist auch dieser zweite Effect, der des erworbenenBesitzes, von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Ein Zustandder Gesellschaft, in welchem alles was freiwillige Mildthätigkeit undfreies Interesse für die geistigen Güter des Lebens heute schonleisten, und, wenn sich der Reichthum erst seiner sittlichen Aufgabeüberall mit der wünschenswerthen Klarheit bewusst geworden wäre,in noch viel höherem Masse leisten könnten, ein Zustand woalles dies durch staatlichen Zwang bewerkstelligt würde, wäre sicher-lich ebenso wenig ein wünschenswerther, als die Umwandlung aller