594
Die sittlichen Normen.
sie aus lauter individuellen Willenskräften besteht, so erzeugen diesedoch neue sittliche. Zwecke, in deren Erfüllung sich ein gemeinsamesWollen bethätigt. Alle die Einzelorganisationen, welche in der Ge-sellschaft ungeordnet enthalten sind und darum nicht selten ebensowie die Individuen in den Zwecken die sie verfolgen sich wider-streben, fasst nun die umfassendste und zugleich machtvollste Er-scheinungsform eines Gesammtwillens, der Staat, abermals zu einergeordneten Einheit zusammen. Wie auf der vorangegangenen Stufeder Einzelne als geschlossene Einheit in der Gesellschaft, so fügtendlich nach oben hin der Staat wieder als einheitliches Gesanunt-wesen in den historischen Völkerverband der Menschheit mitihren allgemeinsten .sittlichen Zwecken sich ein.