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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die unsittlichen Zwecke.

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dichtet hat. Nur ixt entscheidenden Lebenslagen, oder wenn derConfliet der Pflichten die Berufung auf die Imperative des Zwangsunsicher macht, muss das Moment der dauernden Befriedigung oder,wenn auch dieses versagt, die Vorstellung des Ideals die Wahl derZwecke entscheiden. Glücklicherweise sind diese Lebenslagen seltene,und da es für die ethische Entwicklung überhaupt vor allem auf denGesammtwillen ankommt, so genügt es, wenn die führendenGeister, die diesem seine Richtung geben, sich der höheren Imperativebewusst bleiben. Durch sie gewinnen dann wieder Sitte und Rechts-ordnung jeweils diejenige Gestaltung, in der sie jedem individuellenStreben die Richtung auf die vollkommeneren sittlichen Zwecke an-weisen.

Dennoch fehlt auch diesem Streben nicht ganz die Lenkungdurch die Imperative der Freiheit. Sie gehen in dasselbe in Gestaltjener religiösen Anschauungen über das Uebersinnliche ein, die selbstwiederum auf das innigste mit den Imperativen des Zwangs ver-schmelzen. So ist es denn auch die religiöse Anschauung, die denwahren Grund der Verurtheilung unsittlicher Zwecke in der ihr eigen-tümlichen Form andeutet, indem sie den Schuldigen der ewigenSeligkeit verlustig erklärt. Sie wandelt damit den objectiven in einensubjectiven Erfolg um: der Verbrecher hat das objective sittlicheIdeal verneint, darum wird ihm selbst die Erreichung eines sub-jectiven Ideals aberkannt. Wie die einzelne sittliche Handlung insUnbegrenzte fortgesetzt auf das ethische Ideal abzielt, so die unsitt-liche auf die Vernichtung desselben. Hierin liegt zugleich der ent-scheidende Grund für jenen unbedingten Primat des Gesammtwillensüber den Einzel willen, der sich überall in der Rechtsordnung, amallermeisten aber in dem Recht der Strafe bethätigt. Die blosseGewohnheit des Zwangs mag hinreichen, um den Einzelnen vor Fehl-tritten zu bewahren; aber sie würde die Existenz des Zwangs selbernimmermehr rechtfertigen.