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Der sittliche Wille.
wieder eine höhere, auch über die beschränkte Humanität der antikenWelt erhabene Auffassung des Gesammtwillens sich Bahn brechenkönne, musste vor allen Dingen der sittliche Werth der einzelnenPersönlichkeit sichergestellt sein.
Wo es sich um die Frage nach dem Verhältnis von Indivi-dualwille und Gesammtwille handelt, da haben nun aber alle Social-theorien der Aufklärungszeit, wie sie heute noch die politischeTribüne beherrschen, nur die Bedeutung untergeordneter Nüancender nämlichen Anschauung. Ihren Ausdruck findet diese Ueberein-stimmung in den völlig identischen Vorstellungen, die bei den Wort-führern jener Theorien, bei einem Hobbes ebenso wie bei einemLocke, Rousseau oder Helvetius, über die fundamentale Frage derEntstehung eines Gresammtwillens und über sein Verhältniss zumEinzelwillen herrschen. Direct freilich wird auf diese Frage nichteingegangen, weil man von vornherein nur dem Einzelwillen Wirk-lichkeit zuschreibt, wohl aber indirect, in den Theorien nämlich, dieman über die Entstehung von Sprache, Religion, Sitte und Rechtentwickelt. Alle diese Erzeugnisse des menschlichen Geistes sinddem aufgeklärten Individualismus Erzeugnisse willkürlicher Satzung.Entweder sind es einzelne Gesetzgeber, die den Menschen in denBesitz jener Güter, von denen manche von einem andern Standpunktaus wohl auch als Uebel aufgefasst werden, gebracht haben, oderes ist ein ursprünglicher, aus der Erwägung des Nutzens aller Ein-zelnen hervorgegangener Vertrag, dem besonders der sociale Verbandseinen Ursprung verdankt. Diese Auffassungen führen dann vonselbst zu fingirten Urzuständen, die wieder je nach der besonderenTendenz der Theorien verschiedene Beschaffenheit haben können,immer aber darin übereinstimmen, dass es in ihnen einen andernals individuellen Willen nicht gibt. Konnte man sich auch derUeberzeugung allmählich nicht mehr verschliessen, dass diese Hypo-thesen willkürlich und unwahrscheinlich seien, so ist doch nichtsgewisser, als dass sie innerhalb der individualistischen Ethik niemalsdurch andere ersetzt worden sind. Hume, der sie ausdrücklicheine Art experimenteller Fictionen nennt, macht doch in seineneigenen Reflexionen über die Entstehung der Gerechtigkeit Voraus-setzungen, die im wesentlichen auf sie zurückgehen*), und Kantverwandelt den Contrat social ebenso wie die andern Urrechte inIdeen, die zwar keine historische Wahrheit besitzen, aber doch so
: ) Vgl, oben Abschn. II, Cap. 3, S. 333.