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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die antike Ethik.

scheine des grössten Lobes werth, der seinen Feinden im Bösesthun,seinen Freunden im Wohlthun zuvorkomme *), so scheint hier seinindividueller Nützlichkeitsstandpunkt wenig von der landläufigenVolksmoral abzuweichen. Freilich aber darf man nicht vergessen,dass solche einzelne Aussprüche von den Gelegenheiten abhängen,bei denen sie gethan wurden, und dass sie daher nicht immer aufAllgemeingültigkeit Anspruch machen. Bedeutsamer für Charakterund Tendenz der Sokratischen Lehre ist der Hinweis auf die zweiQuellen der Sittengebote, auf die geschriebenen Gesetze des Staatesund die ungeschriebenen der Götter**). Er ist hier der philosophischeInterpret einer Scheidung, die in dem sittlichen Bewusstsein seinerZeit sich vollzogen hatte, der Scheidung in das innere moralischeSittengebot und in die äussere Rechtsordnung. In demGehorsam gegen beide besteht ihm das Kennzeichen des gerechtenMannes. Dieses Princip des Gehorsams hebt ihn aber über denegoistischen Nützlichkeitsstandpunkt empor, der sonst in so manchenEinzelreden zum Vorschein kommt; und hier ist zugleich der Punkt,wo sein eigenes Beispiel über den Inhalt seiner Lehren hinaus-geht oder diese wenigstens nur als einen unvollkommenen Ausdruckseiner sitttlichen Gesinnung erscheinen lässt. Seinen eigensten Lebens-beruf fand Sokrates in der Belehrung seiner Mitbürger. Zu der ethischenSelbstbesinnung, die ihm Bedürfniss geworden, auch Anderen nachKräften zu verhelfen, dies erkannte er als seine höchste sittlichePflicht, von der er nicht lassen konnte, ohne seinem Leben seinenInhalt zu nehmen. Aber nicht minder war er von der Ueber-zeugung durchdrungen, und er hat ihr seinen Schülern gegenüberwiederholt Ausdruck gegeben, dass der Gehorsam gegen die Staats-gesetze die Pflicht eines Jeden sei. Dem Conflict zwischen dieserallgemeinen Pflicht des bürgerlichen Gehorsams und der individuellenPflicht der inneren Berufstreue, die er als ein religiös sittliches Ge-bot empfand, wusste er nicht anders zu begegnen, als indem er willigdem Todesurtheil seiner Richter sich fügte, so leicht es ihm gewesenwäre, durch die Flucht aus dem Kerker oder durch das Versprechendes Verzichts auf seine Lehrweise dem Tod zu entgehen. MitRecht hat man darum bemerkt, Sokrates sei in den Tod gegangen,weil ihm das Leben ohne jenen freiwillig gewählten Beruf nichtmehr lebenswerth schien, und so sei dieser Tod nur eine Bestätigung

*) Xen., Mein. II 3, 14.

**) Xen., Mein. IX 4, 1225.