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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die Sitte und das sittliche Leben.

sonders den Solin mit der Mutter verbindet, erscheint als eineNachwirkung dieser ursprünglichen Sitten. Wie hoch das vor allemdurch die Mutter hergestellte Band der Blutsverwandtschaft langeZeit auch in der religiösen Vorstellung Uber der Heiligkeit des Ehe-bündnisses selbst steht, dafür ist die Orestessage ein sprechendesZeugniss. Den Muttermörder Orest verfolgen die Erinnyen, währendsie die Gattenmörderin Klytämnestra verschonen, da es kein Bluts-verwandter war, den sie gemordet hatte. Indem die Sage die vondem Sohn gerächte That des Ehebruchs zum Motiv der Handlungnimmt, bewegt sich diese schon in dem Gedankenkreis einer neuenZeit; aber zum religiösen Hintergrund hat sie die ältere Anschauung:so ist der tragische Conflict zugleich ein Kampf zweier Zeitalter.

In wesentlich anderen Anschauungen wurzelt nun der zweitefür die Entwicklung der Familie bestimmend gewordene Gedanken-kreis, der des Vater rechts. Nicht der Begriff der Blutsverwandt-schaft ist es, mit dem derselbe, wenigstens ursprünglich, zusammen-hängt, sondern der des Besitzes. Nachdem erst ein persönlichesEigenthum entstanden war, konnte es nicht ausbleiben, dass derMann vermöge seiner überwiegenden Kraft und seiner hervorragen-deren Betheiligung am Erwerb die Herrschaft an sich riss. DieVorstellung der Machtbefugniss über das bewegliche und unbeweg-liche-Gut der Familie übertrug sich dann aber unvermeidlich in einerrohen, den Werth der Persönlichkeit nicht achtenden Zeit auf dieFamilienglieder selbst. Weib und Kinder gelten nun als ein Eigen-thum des Mannes, über das er nach Willkür verfügen kann. DemNeugeborenen schenkt er erst das Leben, indem er es aufnimmt undfür sein Eigenthum erklärt. Wie er die Erstlinge des Feldes undder Herden den Göttern als Opfer darbringt, so bildet auch dasKindesopfer, namentlich das des Erstgeborenen, einen Bestandtheildes Opfercultus.

Viel weiter als die Spuren des Mutterrechtes finden sichSitten verbreitet, in denen dieses väterliche Besitzrecht zum Aus-druck gelangt ist. Namentlich ist dasselbe bei Indogermanen undSemiten von frühe an herrschend. Unter den Beschäftigungen früherCulturstufen ist die des Nomaden wie der Ausbildung der Besitz-verhältnisse überhaupt, so insbesondere auch der Befestigung derväterlichen Gewalt vorzugsweise günstig. Es bindet den Mann festeran sein Zelt, und die häufigeren Kämpfe mit feindlichen Hordenmachen es seiner physischen Kraft leichter sich Geltung zu ver-schaffen. Indem aber das Nomadenthum einen engeren Zusammen-