Das Verhältnis® der Sitte zum Recht und zur Sittlichkeit.
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ja der ursprünglichen Einheit von Sitte und Recht eine Einheit vonSitte und Sittlichkeit vollständig parallel. Die Sitte der Ur-zeit entlässt aus sich beide Gebiete, während zugleich ein drittesin der Form sittlich indifferenter Sitte sich abzweigt. Aberdiese Scheidung bedeutet keine vollständige Trennung. Der ursprüng-liche Zusammenhang der drei Gebiete wirkt fortan darin nach, dassdie Sitte das Recht wie die Moralität in ihren Schutz nimmt. Dasrechtswidrige und das unmoralische Handeln verstossen beide zu-gleich wider die Sitte. Diese Erscheinung ist eine naturgemässeNachwirkung jener ursprünglichen Einheit, welche in der doppeltenAnlehnung des Aristotelischen Ethos und des Gewohnheitsrechtesder Römer an den Begriff der Sitte ihre Spuren zurückgelassen hat.Indem aber das Gebiet der Sitte ein weiteres bleibt als das desRechtes und der Moral, geschieht es unvermeidlich, dass in ihrgelegentlich auch solche Normen sich ausbilden, die mit moralischenoder selbst rechtlichen Verpflichtungen in Widerstreit treten. Sittendieser Art sind es, die wir mit dem Namen der Unsitte belegen,ein Ausdruck, bei welchem wir uns an die durch die Ableitung desWortes dem Bewusstsein gegenwärtig gebliebene Beziehung desSittlichen zur Sitte zurückerinnern. Die Unsitte ist eine Sitte welchenicht sein sollte. Der Makel des Unsittlichen ist ihr an die Stirnegeschrieben, während gleichwohl der Sitte an sich noch nicht derCharakter des Sittlichen anhaftet; denn sie umfasst sittliche undsittlich indifferente, ja in jenem weiteren Sinne, in welchem auchdie Unsitte eine Sitte ist, selbst unsittliche Lebensnormen. Ist dieSitte ein Werthmesser des sittlichen Zustandes, so wird sie dazuebensowohl durch ihre sittlichen wie durch ihre unsittlichen Bestand-theile. Jene Abzweigung von Recht und Sittlichkeit aus der ur-sprünglichen Sitte ist aber offenbar selbst eine der wichtigsten That-sachen der sittlichen Entwicklung, weil sie der Ausdruck einerLäuterung der Vorstellungen ist, welche der Vervollkommnung derpraktischen Sittlichkeit den Weg bahnt. Die mangelhafte Sittlich-keit des Naturmenschen besteht zumeist nicht darin, dass ihm dasSittliche überhaupt fehlt, sondern dass es mit unsittlichen Elementenuntrennbar verwachsen ist.
Ist die Sitte an sich dem Sittlichen wie dem Unsittlichen unddem sittlich Indifferenten gleich zugänglich, so ist damit nun zu-gleich ausgesprochen, dass der Begriff' der Sitte eine andere als eineformale Bestimmung nicht zulässt. Durch diesen formalen Cha-rakter scheidet er sich von dem Begriff der Sittlichkeit und des