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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die Religion und die Sittlichkeit.

primitiver Seelencult. auf den noch später mannigfache Spuren zurück-weisen. Aber frühe schon wird derselbe, wahrscheinlich unter demEinflüsse der um sich greifenden Sitte der Leichenverbrennung,zurückgedrängt, um jener fast ausschliesslich der sinnlichen Wirk-lichkeit zugewandten Lebensanschauung Platz zu machen, die in denHomerischen Gedichten ihren Ausdruck gefunden hat*).

Hier ist das irdische Leben der Schauplatz der göttlichenGerechtigkeit, und diese äussert sich vorzugsweise als strafende.Die Tugend findet ihren Lohn in sich selber und in der nicht aus-bleibenden Anerkennung der Mitmenschen; die Strafe aber folgt demFrevel entweder auf dem Fusse nach, oder sie ereilt ihn später,,wenn die Gelegenheit günstig ist, zumeist in dem Augenblick, wo.sie den Thäter am empfindlichsten trifft. Die Idee der strafendenGerechtigkeit steht so nicht nur ausser aller Beziehung zu einemLeben nach dem Tode, sondern es waltet auch noch durchgängigdie Vorstellung, dass die Vergeltung den Schuldigen selbst früheroder später während seines Lebens ereile. Die Götter überhaupt,namentlich aber Zeus, sind die Schützer der sittlichen Weltordnung.Ihre Strafe trifft den Verbrecher bald allein bald zusammen mitseinen Stammesgenossen und Nachkommen. Die Schuld des Herr-schers fällt zurück auf das Schicksal des Staates. So büsst dieGesammtheit der Troer für den Frevel des Paris. Theils ist es dieIdee der Staatsgemeinschaft, die sich hier geltend macht, theils die'Vorstellung, dass es für die Häupter eines Gemeinwesens eine be-sonders empfindliche Strafe sei, wenn dieses mit ihnen untergehe.Vor allem aber wird es als eine der schwersten Strafen empfunden,wenn das Verliängniss die Kinder vor den Augen der Eltern er-fasst, wie in dem Fall der Niobe, deren Söhne und Töchter von denPfeilen des Apollon und der Artemis dahingerafft werden, weil jeneübermüthig mit ihnen geprahlt hatte.

Die oft sich aufdrängende Beobachtung, dass das Verbrechenlange Zeit ungesühnt bleiben kann, mag dann das Aufkommensolcher Anschauungen begünstigt haben, welche es möglich machten,widersprechenden Erfahrungen zum Trotz die Forderung einerstrafenden Gerechtigkeit aufrecht zu erhalten. Demgemäss wird derSpielraum der letzteren allmählich immer weiter. Er reicht überdas Leben des Verbrechers selbst hinaus, indem sich die Vorstei-

*) Erwin Rolide, Psyche. Seelencultus und Unsterblichkeitsglaube derGriechen, S. 1 ff.