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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Der sittliche Wille.

sammtvorstellung der Aussen weit, die demnach ebenso wie jedereinzelne ihrer Gegenstände zu unsern inneren Erlebnissen mit gehörtund hiervon abgesehen keine Realität besitzt, da alle jene Elemente,welche die Unterscheidung innerer und äusserer Erfahrung bedingen,selbst nichts anderes als geistige Acte, Thatsachen unseres Bewusst-seins sind. Stelle ich ein Object mir gegenüber, so habe ich damitimmer nur eine Trennung in meinem Bewusstsein vorgenommen:das äussere Object hört nicht auf unmittelbares inneres Erl ebnisszu sein, und die Vorstellung dass es aussen sei gehört eben mitzu meiner Vorstellung. Ebenso gehört die ganze Verarbeitung derObjecte durch das begriffliche Denken, wie dasselbe schon die ein-fache Objectvorstellung begleitet, sodann in die Auffassung der ge-meinen Erfahrung über den Zusammenhang der Dinge sich fortsetztund schliesslich mit den durch die Wissenschaft fixirten Begriffenendigt, ganz und gar mit zu diesen geistigen Erlebnissen.

Zu diesem Thatbestand unserer Erfahrung bringt das wissen-schaftliche Denken namentlich insofern ein wichtiges neues Momenthinzu, als dasselbe dem Einheitstrieb unserer Vernunft durch dielogische Forderung, alle Erfahrung in einen widerspruchslosen Zu-sammenhang zu bringen, Genüge zu leisten sucht. Diese Forderungerhebt sich begreiflicher Weise am eindringlichsten denjenigen That-sachen gegenüber, die sich ihr am leichtesten fügen: als solche sindaber frühe schon jene Vorstellungen erkannt worden, die wir dieObjecte der Aussenwelt nennen. Die Constanz dieser Objecteund die Regelmässigkeit ihrer Beziehungen hat hier längst Begriffs-bildungen angeregt, die für gewisse Gebiete von Naturereignissendas Postulat der widerspruchslosen Verknüpfung nach Denkgesetzenals sicher erfüllbar, für andere wenigstens als möglich erscheinenHessen. Die empirische Constanz der Objecte hat sich im Gefolgedieser Bestrebungen zu dem Begriff einer absolut beharrenden Grund-lage der Erscheinungen, der Materie, verdichtet, einem gänzlichhypothetischen Begriff, der sich aber für alle weiteren principiellenFeststellungen äusserst fruchtbar erwies, und auf den namentlichalle die oben erwähnten Constanzgesetze, die der Naturcausalität ihrespecifische Färbung geben, zurückführen. Erinnern wir uns nun,dass das Causalprincip nichts anderes als die Anwendung jenes lo-gischen Postulates eines widerspruchslosen Zusammenhangs auf einenbeliebigen Erfahrungsinhalt, d. h. auf alle möglichen Bewusstseins-thatsachen, ist, so erhellt von selbst, dass es nur die besonderenBedingungen jenes bestimmten Erfahrungsgebietes sind, denen die