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gen Abänderungen stets beibebaltcn worden. Auch die Anord-nungen der kirchlichen Gebräuche bei den Krönungen zn Rombei Heinrich Y. 1125, Friedrich I. 1155, Heinrich VI. 1191,Heinrich YII, 1312 und bei demselben Heinrich zu Mailand 1311stimmen mit denjenigen der deutschen Krönung nicht nur über-ein, sondern der ordo coronalionis Mediolanensis ist in vielenStücken sogar von Wort zu Wort ganz gleichlautend mit demdeutschen Ritual; — Portz, 1. c. pag. 78, 97. 187. 503und 529.
Durch den Wahlkonvent wurde übrigens der Krönungsaktjedesmal neu bestimmt, wenn auch der ältere unverändert bei-behallen wurde. So wurde in der sechsten Conferenz derWahlbotschaft am 30. Juni 1792 der Krönungsakt produzirt.Das Direktorium Kurmainz erklärte: ,,Da dieser Aufsatz buch-stäblich dersclbige ist, wie er 1790 war, und bei der künftigenKrönung nach den jetzigen Verhältnissen auch ganz die näm-lichen Umstände einlreten, so werde diesmal wohl genug sein,wenn derselbe lediglich ad Dicfaturam befördert werde, wel-ches dann von sämmllichen Ilochansehnlichcn Botschaften be-liebt wurde.“ Der Krönungsakt war aber nach dem Protokolldes kurfürstlichen Wahlkonvents vom Jahr 1790 II. Band S.431 nur mit der Abänderung der Namen (Franz statt Leopold),der nachfolgende, dessen lateinische Formeln der Gebete,Wechselgesänge, Einsegnung u. s. w. wir in deutscher Ueber-selzung mittheilen. *)
Nachdem der Kaiser an der Kirchenthiire vom Pferde ge-stiegen, sprach der consecrirende Erzbischof, nach abgenom-mener Inful, den erzbischöflichen Stab in der Hand haltend:„Unsere Hülfe stehet in dem Namen des Herrn“, worauf dieGeistlichen antworten: „der Himmel und Erde erschaffen hat.“Der Erzbischof; „Gelobet sei der Name des Herrn“, die Geist-lichen: „von nun an bis in Ewigkeit.“ Der Erzbischof: „Las-set uns beten: Allmächtiger ewiger Gott, der du deinen Die-
’) Der lateinische Ertext ist auch bei Moser Staatsrecht II. pag. 4G4 abgedruckt.