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Die Wahl und Krönung der deutschen Kaiser zu Frankfurt am Main
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Abtretung von Würzburg an Ferdinand die Kurfürstenwürdean Wiirzburg übertragen wurde. Es bestanden nun zehn Kur-fürsten; allein die Keichsverfassung eilte ihrem Ende entgegen*)und durch die Niederlegung der deutschen Krone, das Reichs-regiment (s. oben S. 5), so wie durch die ErklärungK. Franz II., dass das Band, welches das deutsche Reich ver-bunden habe, durch die Vereinigung der conföderirtcn rhei-nischen Stände erloschen sei, verschwanden auch die Kurfürsten,da der Kurfürst von Hessen vertrieben war, die andern aberkönigliche und grossherzogliche Titel angenommen hatten. Alsder vertriebene Kurfürst von Hessen 1814 sein Land wiedererhielt, nahm er den alten Titel wieder an, und haben wir indiesem Namen nur noch die Erinnerung an jene Fürstenmachtdes alten ehrwürdigen deutschen Reichs, die sich als eine gleich-berechtigte neben der königlichen Macht zum Verderben desReichs ausgebildet hatte**).

Kapitel VI.

W ahlconvent.

Die Wahl eines Kaisers bei erledigtem Kaiserthron, odereines römischen Königs (s. oben S. 4), war nach ausdrück-licher Vorschrift der Goldenen Bulle nur von den Kurfürstenvorzunehmen; sie allein gaben dem ganzen Reiche ein Oberhaupt.Die Unvollkommenheit, die jedoch solchen Staatsgrundgesetzenüberhaupt anklebt, hat sich auch bei diesen Anordnungen der

') Bes huinanae fragiles sunt atque caducae, sagt schon Cicero.

') Die Kurfürsten, als die üeichsgruudsiiulen, hatten eine auszeichnende| Knrkieidung: Kurhüte von rothetn Sammet mit Hermelin besetzt, rotlieI Sainmetmiintel mit Hermelin besetzt und gefüttert; traten die geistlichen

Kurfürsten als solche auf, so legten sie ihre Pontificalkleidung ab underschienen in dem Kurhabit.