Kapitel XIV
Heimzug von der Krönung.
Unter dem Läuten aller Glocken und einer zweiten Los-brennung aller Geschütze ging der Kaiser in der kaiserl. Klei-dung mit der Krone auf dem Haupt über einen eigens aufge-brückten, mit schwarz, weiss und gelbem Tuch bekleidetenhölzernen Gang nach dem Römer. Die Insignien wurden ein-schliesslich der Hauskrone von den Reichserbämtern hinter demKaiser getragen; worauf die übrigen Fürsten, Grafen, Botschaf-ter u. s. w. folgten. Kaiserliche Trabanten und Hatschiere•ringen auf beiden Seiten, die kurfürstlichen Garden machtenden Schluss; auf beiden Seiten des hölzernen Ganges paradirtedie Bürgerschaft. Sobald der Zug vorbei war, wurde der höl-zerne Gang preis gegeben und nebst dem Tuch vom Volk ab-gerissen. Bei diesem Abreissen fielen öfter grosse Excessevor, daher der Rath wegen der Preisgebung am 11. Juli 1792die Verordnung erliess: „Aus kaiserl. Allerhöchster Gnade,
Milde und Gütigkeit pflegt Preis gegeben zu werden, benament-lich bei dem Geld auswerfen, sodann dem Weinspringen undFreigebung des Habers, des gebratenen Ochsens, der Kücheauf dem Römerberg und das über die Brücke, worüber Ihrekaiserliche Majestät sich aus dem Dom begeben werden, zulegenden Tuchs, keine Thätlichkeiten noch Gewalt auszuüben,sondern einem Jeden, der Beute gemacht, zu lassen, viel we-niger jemand zu verwunden noch an Leib oder Gliedern zubeschädigen.“