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vorher. Revers: ein Altar, worauf Schwert, Scepter und Kö-nigskrone liegt, welcher von Sonnenstrahlen umkränzt wird.Umschrift: Pacis et belli decus; unten im Abschnitt wie
vorher.
Kapitel XII.
Regierungsantritt.
Schon oben S. 29 haben wir vernommen, dass der erwählteKaiser, ehe er*die Wahlkapitulation beschworen, keinerlei Re-gierungshandlungen vornehmen durfte. Erst nach Ablegungdieses Eides wurde er thatsächlich römisch-deutscher Königoder Kaiser; von diesem Augenblick an hörte das Rcichsvi-kariat auf, die Vikariatspatente wurden zurückgezogen, und diekaiserliche Regierung nahm unmittelbar ihren förmlichen An-fang. Von jetzt an wurde der Neuerwählte römischer Königoder Kaiser genannt, und die Kurfürsten bedienten sich der An-rede: Durchlauchtigster, Grossmächtigster, oder Ew. römisch-kai-serlich auch königlich apostolische *) Majestät.
Kapitel XIII.
Die K a i s e r k r ö n ii n g.
Nach angenommenem Wahlbeschluss und der Besitzergrei-fung der königl. Würde bedurfte der König streng genommenkeiner Krönung mehr **). Nur ein verkehrtes Slaatsrecht und
*) Die Kaiserin Maria Theresia hatte als Königin von Ungarn vom Papstden Titel: „Apostolisch“ erhalten; hierdurch ging dieser Titel auf ihrenGemahl Franz ]. und dessen Nachfolger über.
’*) Wurde doch K. Friedrich 111. erst zwei Jahre nach seiner Wahl gekrönt.