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Die Wahl und Krönung der deutschen Kaiser zu Frankfurt am Main
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Um den erledigten Thron bald wieder zu besetzen, dafürenthielt die goldene Bulle die gemessensten Bestimmungen. DemErzbischof von Mainz war die Sorge übertragen, die hierzu ge-eignete Zeit anzuberaumen und er halte die Wahlfürsten zurZusammenkunft auf den bestimmten Termin durch besondereSchreiben einzuladen.

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Demnächst hatte die goldene Bulle als besonderen Krönungs-ort Aa.chen angeordnet. Seit Maximilian II. wurde jedoch zurErsparung grösseren Aufwandes dieses abgeändert und die Krö-nung unmittelbar nach geschehener Wahl und nach erfolgtemEintreffen des neuen Kaisers vorgenommen, und zwar in derWahlstadt selbst. Die Stadtbehörden von Aachen baten desfallsbei jeder neuen Krönung das Kurfürstliche Collegium um eineurkundliche Anerkennung, dass die Krönung zu Frankfurt derStadt Aachen und dem Marienslift daselbst an Recht und Ge-rechtigkeit nicht nachtheilig seie, was ihnen in der Kurmainzi-schen Kanzlei auch ertheilt wurde. Später wurden denselbenvon dem Kaiser desfalls auch besondere Reversales ertheilt.

Kapitel V.

Die Kurf li rste n.

Politische Macht behauptet ein Reich nur unter einheitlicherFührung; wo das Reichsoberhaupt von Fürsten gewählt ward, inseiner Machtentfaltung aber mehr oder weniger von dem gutenWillen seiner Wähler abhängig blieb, da konnte die Reichsge-walt nur eine untergeordnete Rolle spielen. Unter anderenVerhältnissen hätte das Reich sich grossartiger gestaltet; mehrereKaiser wollten es zu einem Erbreiche umschaffen; allein dieKurfürsten, die damit alle ihnen zustehenden Vorrechte bei denKönigswahlen und ihre ganze, halbsouveräne Stellung einge-büsst hätten, widersetzten sich diesen Versuchen jedesmal aufsHartnäckigste. Dieser oft zu heftigen Reibungen führende Miss-