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Stiftskirche zu Aachen, auch dasige Stadtmagistrats-Deputirtein Schriften berufen und erfordert worden. Dass Wir demnachund hierauf Uns gegen enneldte von Aachen erklärt, ihnen zu-gesagt und versprochen , dass solche allhier vornehmende undbeschehende königliche Krönung gar nicht dahin gemeinet, dasssie denen von Aachen, oder dem löbl. Stuhl auch Stift daselbstan dem altlöbl. Gebrauch und Herkommen noch auch herge-brachtem Recht und Gerechtigkeit, jetzt oder künftig präjudiciren,oder abbrüchig seie, auch ihnen sammt und sonders alle Rechteund Gerechtigkeiten nicht weniger als ob diesmal die Krönungzu Aachen geschehen wäre, folgen und gereichen solle.“
Kapitel X.
K r ö n 11 ngs-Insignien.
Schon während der Verhandlungen über die Wahlkapitula-tiou war es Sorge der Kurfürsten, dass nach geschehenerWahl und bestimmtem Krönungstage die zu Aachen und Nürn-berg aufbewahrten Reichs-Krönungs-Insignien in die Krönungs-stadt gebracht wurden. Diese Insignien, wie sie in der goldenenBulle Cap. XXII. §. 1. und in den Wahlprotokollen genannt wer-den, bestehen aus dem kaiserlichen Ornat, mit welchem derKaiser an dem festlichsten Tage seines Lebens, nämlich beiseiner Krönung, bekleidet wurde und den er später nie wieder *anlegte; ausserdem in einigen alten Reliquien. Die vorhande-nen Krönungs insignien können als Reichs-Insignien erst nachSigismund in Betracht kommen und es beruht wohl auf einemIrrthum, wenn man schon bei der Krönung Heinrichs I. die er-sten Spuren eines feststehenden Krönungsornates hat annehmenwollen. K. Konrad I., der nach der Aussöhnung mit dem Sachsen-herzog in der höchsten Freundschaft zu Heinrich stand, schlugdiesen zum Reichsnachfolger vor, womit die Fürsten sich ein-