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Die Wahl und Krönung der deutschen Kaiser zu Frankfurt am Main
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sollten. Die Reichsvikarien machten die angetretene Interims-regierung jedem Reichsstand durch Notifications-Sclneiben be-kannt und übersendeten die sogenannten Vikariatspatente. Dasälteste derartige Dokument im Frankfurter Archiv ist von 1438und bei Ohlenschlager (Goldene Bulle, Urkundenbuch pag. 66)abo-edruckt. Wegen der Grenzen der beiden Reichsvikariats-Distrikte waren zwischen beiden Reichsverwesern öfter Strei-tigkeiten , bis dieselben unter sich am 9 ^Juni 1750 sich ver-glichen und die Grenzen festsetzten. Ausser den in der goldenenBulle bestimmten Vikariatsrechten gab es deren noch viele an-dere, die theils durch das Herkommen, theils durch die Wahl-kapitulation festgeslellt waren. Die Reichsverweser führtenihre eigene Siegel, und zwar den zweiköpfigen Reichsadlerohne Krone, dessen Brust das Wappen von Sachsen oder derPfalz als Herzschild führte. Von dem Augenblick an, wo derneugewählte Kaiser die Regierung antrat, war das Reichsvika-riat erloschen.

Die W a h 1 s t a il t.

Zufolge der Bestimmung der goldenen Bulle war Frankfurtder Wahlorl*). Das Reichsgesetz verfügte Tit. XXIII, §. 5.:Wir finden auch in tüchtigen Urkunden und alten Nachrichtenvon undenklichen Zeiten her von unseren Vorfahren, seli-gen Andenkens, es beständig also gehalten, dass eines römi-schen Königes und künftigen Kaisers Wahl in der Stadt Frank-furt und die erste Krönung in Aachen , in der Stadt Nürnbergaber der erste Reichstag gehalten werden. Solchem nach wol-

*) Bemerkenswert!] ist, dass nach den Wahlacten I. Blatt 105 die Wahl nachdem Tode des K. Jodocus 1411 von Erzbischof Johann von Mainz ausge-schrieben wurdein des heilgen Iticlis Sloss Franckfurt.