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trat, empfing ihn der Erzbischof von Mainz, führte ihn in die Mitteder Kirche lind stellte ihn dem Volke vor, indem er sprach:„Dieses ist der von Gott und eurem König Heinrich einstens,und nun von den Fürsten — principes — ernannte König Otto;seid ihr mit dieser Wahl zufrieden, so erhebet eure rechte Handgen Himmel.“ Das Volk hob die rechte Hand in die Höhe, undes ertönte Beifallsruf, worauf der Erzbischof den König in frän-kischer Kleidung — tunica stricla more Francorum — an denAltar führte und salbte, nachdem er ihn mit den königl. Zeichen,gladius cum baltheo, chlamys cum armillis, baculus cum sceptroac diademate versehen. Den Beschluss machte ein Lobge-sang und Hochamt, währenddem Otto das heilige Nachtmahleinnahm. Von dem Ceremoniel der Krönungsfeier, und welcheVorschriften hierüber bestanden, erhalten wir dann erst wiedernähere Kenntniss durch das Rituale aus den Zeiten des KönigsWilhelm von Holland 1247, welches Goldast Constitutionesimperiales III. pag. 401. Raynald Tom. XV, Annal. Eccles.ad an. 1309 mittheilte, und welches auch ohne Zweifel schonbei früheren Krönungen befolgt worden war. Diese Anordnungder kirchlichen Krönungsfeierlichkeiten wurde nach dem grossenInterregnum bei der Krönung Rudolfs I. 1273 mit geringen Abände-rungen neu verfasst; herausgegeben als Ordo coronationis vonPertz in Monumenta Germaniae, Legum II. pag. 384. nach einerPariser Handschrift no. 985. des XV. Jahrhunderts. Dass dieseKrönungsvorschrift zu Rudolfs I. Zeiten abgefasst wurde, ist umso gewisser, als dieselbe auch das Rituale für die Krönung derKaiserin enthält; cs sind aber nur drei Kaiserinen zu Aachen ge-krönt worden, Anna, Rudolfs I. Gemahlin, Margaretha, GemahlinHeinrichs VII. im Jahr 1309, und Eleonora, die Gemahlin Sigis-munds, 1414. Die Vorschriften sind daher gewiss für die erstereabgefasst worden. Uebrigens ist dieses Rituale auch in den Wald-tagsaklen des Frankfurter Stadtarchivs Tom. I, Blatt 64 eingetra-gen und zwar nach einer Handschrift, die gegen Ende des XIV.Jahrhunderts geschrieben zu sein scheint. Es ist aber diesesRituale von denjenigen, die bis zur letzten Krönung bei Franz II.beobachtet worden, fast gar nicht verschieden und mit gcrin-