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Die Wahl und Krönung der deutschen Kaiser zu Frankfurt am Main
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Kapitel XV.

Die Kr ö n un g s m ah 1 z ei t.

Die letzte Feierlichkeit bei der Krönung war das Mittags-mahl nach alt-kaiserlichem Ceremoniel. Sobald der Kaiser aufdem Römer angekommen, begab er sich in das für denselbenals Retirade zugerichtete Wahlconsullationszimmer, die jetzigeRathsslube, die Kurfürsten in die gegenüber liegenden Zimmer,die jetzigen bürgermeisterlichen Audienzien, und die kurfürst-lichen Gesandten in das oberrheinische Kreiszimmer, die jetzigeStadtkanzlei.

Nach einigem Ausruhen wurde der Kaiser von den Kur-fürsten in den grossen Saal geführt, worin die Tische gedecktwaren. Ehe man zu Tische ging, verfügte sich der Kaiser imkaiserl. Ornate, mit der Krone auf dem Haupte, dem Scepterund Reichsapfel in den Händen, an das Fenster, um die in dergoldenen Bulle vorgeschriebenen Verrichtungen derer Reichs-erbämter zu sehen. In Cap. IV. §. 5. wird gesagt,wenn derKaiser öffentlich Hof hält, so soll der Markgraf zu Brandenburgdem Kaiser oder römischen König das Handwasser bringen.Den ersten Becher aber der König in Böhmen, welcher dochvermöge der Privilegien seines Königreichs nicht gehalten ist,solchen Dienst mit der Krone auf dem Haupt zu verrichten,wenn solches er nicht aus freiem Willen thun will. Der Pfalz-graf am Rhein solle die erste Speise auftragen. Der Herzogzu Sachsen sein Marschalien-Amt verrichten, wie er von Alterszu thun gewohnt ist. Allein das Cap. XXVII. giebt die Ver-richtungen der Reichserbämter ausführlicher.

Wir wollen, dass, wenn und so oft quandocunqucder Kaiser oder römische König öffentlich Hof hält, in welchemdie Kurfürsten ihren Aemtern abzuwarten und selbige zu ver-richten haben, folgende Ordnung gehalten werden soll. Wennallerdings auch bei der Publikation der goldenen Bulle 1356 zu