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In der Principalkonferenz am 22. Juni wurde der Waldaetusbestimmt und solcher den 23. Juni 1792 ad Diclaluram denWahlacten beigefügt. Derselbe lautet:
„Pridie wird e Cancellaria moguntina zur Wahl mittelstdes Reichserbmarschallamtes angesagt, dem altern Bürgermei-ster zur Einlieferung der Thorschliisscl die Stunde per Scere-tarium gegeben, da dann zwei Bürgermeister mit den Schlüsselnerscheinen und nach gehabter Audienz solche in zwei ver-schlossenen Kästen übergeben.
,,In die Electionis wird frühe von 7 bis 8 Uhr die Sturm-glocke geläutet, die Bürgerschaft und Soldateska zieht auf ihreangewiesenen Plätze auf, und die Thorschlüssel werden in denKästen durch einen Cornett und 16 Mann kurfürstlicher Leib-garde an den Reichserbmarschall geliefert, welcher solche durchdie Seinige dem sechsspännigen Wagen, darin er in die Wahl-:kirche fährt, vortragen lässt, in das Conclave verwahrt und vondort auf den Römer fährt, um die Herren Kurfürsten und ihreBotschafter zu empfangen.
„Zur bestimmten Stunde fahren die höchsten Herren Kur-fürsten und der Abwesenden erste Herren Botschafter mit ih-rem Ordinari Corteggio von Ministern, Cavalieren u. s. w.(welche alle zu Fuss gehen) auf den Römer, werden von demReichserbmarschalle unten respektive und auf der Mitte derTreppe empfangen, und in das Conferenzzimmer begleitet, vonwannen die höchsten Herren Kurfürsten sich in ihre Retiradebegeben, und die Kurhabite anziehen, nachdem die Herren Bot-schafter schon mit ihren Mantelkleidern auf dem Römer einge-troffen sind. Solchem nach geht der Kurfürstliche und Bol-schaftliche Ritt und Prozession zur Wahlkirche in verglichenerOrdnung unter der sonst bekannt und beschriebenen Begleitungvor sieb.
„Bei der Kirche steigen die höchsten Herren Kurfürsten unddie Herren Botschafter ab, gehen in Begleitung ihrer Erb- undObermarschallämter in den Kreuzgang, an dessen vordem Thoredie Kurmainzische Garde zur Rechten und die Kursächsischezur Linken die Wachtparade machen. Unter dem Thore steht