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der Reichsthürhüter mit einem Marschallstabe, an ilcm Eingängedes Kreuzganges aber der Mainzische Weihbischof mit aufge-setzter Mitra und Chorkappe, dem Propst und Capitulares Ec-clesiae sammt anderen Geistlichen, alle in Chorkappcn. DerWcihbischoff giebt den höchsten Herren Kurfürsten und den ka-tholischen Herren Botschaftern das Weihwasser, geht cum Cleroin der Ordnung zur Kirche vorher. Bei dem Eintritt in dieKirche nehmen die höchsten Herren Kurfürsten ihre Kurhüte,die Botschafter aber ihre Hüte ab, und verfügen sich also inden Chor, wo bei dem Eingang zur Rechten die Kurmainzischenlind zur Linken die Kursächsischen Garden die Wache halten.
„Tn Choro, woselbst die zweiten und dritten Herren Bot-schafter in Ceremonialkleidung bei Anlaugung der höchstenHerren Kurfürsten schon suo loco et online in ihren Ständensich befinden, okkupiren die Kurfürsten und ersten Herren Bot-schafter ihre zubereiteten Stände online sequenti:
parte Evangelii
in medio
Ex parte Epistolac
Mainz.
Trier.
Köln.
Böhmen.
Sachsen.
Pfalz.
Braunschweig.
Brandenburg.
„lieber den Stühlen sind die Namen auf Pergament geschrie-ben und in goldenen Rahmen gefasst *).
„Vor Kurmainz steht der kurmainzische Erbmarschall mitdem Schwerte, die Spitze nach oben, und der Hofmarschall mit
’) Diese Ordnung war schon in den frühesten Zeiten; die Wahltagsactenvon 1438, Tom. II. Blatt 153 b bestimmen: „Wan sich geburet einen Roni-schen König zu Kiesen So sal der Bisch oif von Mentze in dem oberstengestule z,u neste by der liberey (Wahlcapelle) Steen vnd zu oberste angeschrieben sin mit grossen Bustaben Archieps Maguntia. Dan geinüber sal stcen der Bischoff von Cöllen vnd oben über Im geschriebensteen Archieps Colonen, nach dem BischoiTe von Mentze Rex Bohemealso daz ein stul mittel leere stee darnach Comes palenlinus nach deinBischove von Kölln Dux Saxonie, darnach Marchio Brandenburgens.Vnd mitten in dem Chore Zusehen dem Falzgraue vnd dem MargraueArchieps Trevens. Vnd über iglichs Heubt sin tittel mit grosen Bu-staben geschrieben Vnd ire stule mit siden betect vnd andern Ornatehcrlich gelzieret.“