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Diese Wahlkapitulation war indess noch kurz, ihr Inhaltfüllte 11 Quartseiten; sie wurde aber mit der Zeit so vermehrt,dass diejenige Franz II. auf 48 Folioseiten kaum Platz hatte.
Dieses war der Ursprung und der Zweck der Wahlkapitu-lation. Unbestimmt blieb dabei die gesetzliche Grenzlinie überdas, was in der Kapitulation bestimmt werden könne und wasdem Reichstag Vorbehalten bleiben müsse. Einzelne Bestim-mungen hatten mittlerweile die gemachte Erfahrung an Handgegeben. So war es den Reichsständen seiner Zeit schwergefallen, bei K. Rudolf II. zur Audienz zugelassen zu werden;daher verlangten dieselben bei der Wahl K. Mathias im Jahr1612, dass in der Kapitulation schleunige Audienzertheilungversprochen werde, was auch geschah. Damals kam die Fragezur Verhandlung, ob nicht, da die Kapitulation doch ein Reichs-grundgesetz bilde, die Reichsfürsten und Stände solche mit zuberathen hätten. Die Kurfürsten widersprachen, und so bliebdie Sache für einmal unerledigt, aber bei jeder Kapitulation kamdiese wichtige Frage wieder zur Sprache. Als 1653 Ferdinand IV.zum König gewählt wurde, der jedoch bald starb, so drangendie Reichsfürsten auf Entscheidung und die Kurfürsten gabeninsoweit nach, dass die Reichsstände dem Kurcollegium ihreWünsche schriftlich einreichen konnten, welche bei Errichtung:I der Kapitulation berücksichtigt werden sollten. Seit dieser Zeitwurden die Wünsche der Fürsten entgegen genommen, undwenn sie die Billigung der Kurfürsten erhielten, der Kapitula-tion einverleibt. Deshalb liiess es, dass dieselbe von denKurfürsten „für sich und sämmtliche Fürsten und Stände desheil, römischen Reichs verglichen und angenommen sei“. DieKapitulation sollte eine Vorschrift sein, nach welcher der Kaiserdas Reich regiere, eine Schutzwehr gegen Uebcrgriffe derkaiserl. Macht, eine Bürgschaft für die Rechte und Freiheitendes deutschen Volks.
In der Wahlkapitulation Franz II. heisst es nun am Schluss:art. XXX. §. 4. „Demnach Wir auch wegen Unserer Abwesen-heit die Wahlkapitulation gleich selbst zu beschwören nichtvermögend gewesen, so haben wir Unsere Kommissarien (die