29
Kurböhmisehen Wahlbotschaftcr: Fürsten Esterhazy von Galanthaund Freiherrn von Bartenstein) deshalben völlige Gewalt ge-geben, dass sie solche in Unserm Namen und Seele vorgängigbeschwören sollen. §. 5. Wir versprechen und geloben abersolhane Beschwörung der Kapitulation noch vor Empfangungder Krone in eigener Person selbst zu leisten, und Uns zu Fest-haltung besagter Kapitulation nochmals zu verbinden. §. 6. Auchehe Wir solches gethan, Uns der Regierung nicht zu un-terziehen, sondern geschehen zu lassen, dass die in dergoldenen Bulle benannten Yikarien indessen anstatt Unser dieAdministration des Reichs kontinuiren.“
Diese Wahlkapitulation wurde nun nach geschehener Wahlvon den kaiserlichen Bevollmächtigten unterschrieben, mit demkaiserl. Insiegel versehen, und mit folgendem Eid bekräftigt:„Wir des durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Franzen,erwählten römischen Königs, bevollmächtigte Botschafter undGesandten schwören in Kraft derentwegen habenden und an-jezo verlesenen Gewalt von wegen Ihro kaiserl. Hoheit und inihrer Hoheit Seele zu Gott und seinen Heiligen, dass jetzt ge-dachter unser gnädigster Herr, der römische Kaiser, die beibisherigen 'Wahlkonsultationen unter hier anwesenden Ihrer kur-fürstlichen Gnaden zu Mainz, auch der abwesenden Kurfürstengegenwärtigen Gesandten verglichene, verfasst und beschriebenepacta oder Wahlkapitulation stet vest und unverbrüchlich haltenund vollziehen, und darwider nicht sein, oder thun wollen nochsollen, als Ihrer kaiserl. Hoheit und uns Gott helfe und seineHeiligen.“
Nach dem Einzug des neuerwählten Kaisers in die Wahl-stadt und vor der Krönung begab sich der neue Kaiser in dieWahlkapelle der Bartholomaikirche;. hier hielt der Kurfürst vonMainz einen Vortrag wegen Beschwörung der Wahlkapitulation,führte den Kaiser zum Altar und stellte ihm die Eidesformel zu:„Wie wir mit Worten unterrichtet sind und die verfasste durch„unsere gevollmächtigte Botschaft gleich nach unserer Wahl„alhier in Frankfurt bewilligte und mit unserm angehängten„grossen Insiegel von sich gestellte und extradirte Artikel oder