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Konrads II. — 1024 — waren eine Menge Bischöfe, Herzogeund Fürsten zugegen — quorum consiliis consuevit Franciareges eligere — die wir aus Wippo, Kaplan des K. Konrads II.de vita Conradi Salici, apud Pistorium Script, rer, German. III.namentlich kennen. — 0 hie n schlag er in: Goldene Bulle S. 75glaubt, dass K-JHeinnehJH., als er seinen dreijährigen Sohn,den nachherigen K. Heinrich IV., durch die vornehmsten Fürstenzmn Thronfolger bestimmen liess, die vier weltlichen Erzhof-ämter, des Kämmerers, des Truchsess, des Schenken und desMarschalls, zum Besten der ältesten Söhne für erblich und diedazu gehörigen Lehengüter für unzertrennlich von solchen er-klärt, auch die drei Erzkanzlerstellen der drei Reiche an diedrei Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln gegründet habe.Dieses scheint jedoch nicht wahrscheinlich zu sein; denn alsK. Heinrich V. ohne männliche Erben starb, und der Herzog vonSchwaben, Friedrich von Hohenstaufen, Schwestersohn des ver-storbenen Kaisers, Rechte auf den Thron begründen wollte,gab sich der Erzbischof Adelbert von Mainz alle Mühe, den-selben vom Thron auszuschliessen. Nach der von einem un-bekannten Autor verfassten Narratio de electione Lothari, inEckhart Ouaternioneveterum Monumentorum pag. 46, auch Ohlen-schlager Gold. Bulle, Urkundenbuch S. 19 — schrieb der' Erz-bischof von Mainz einen Wahltag nach Mainz aus; es er-schienen Fürsten, päpstliche Legaten, Erzbischöfe, Bischöfe,Aebte, Pröpste, Geistliche, Mönche, Herzoge, Markgrafen, Grafenund Edele, deren Zahl, wobei wohl das Gefolge mitgezählt ist
— auf 60,000 angegeben wird. Sämmtlich besprachen sie sichwegen Bestellung des Thrones und kamen endlich dahin überein,dass von den vier deutschen Hauptvölkern, den Baiern, Schwaben,Franken und Sachsen, zehn Fürsten bezeichnet werden sollten,welche die Schicklichsten, auf welche die Wahl zu richtenwäre, bestimmen sollten. Hier erscheinen zum erstenmal wirk-
t-
liehe WahljFürsten. Ihr Name: electores principes, Kurfürsten
— von kuren, wählen — kommt jedoch erst etwas später,nämlich zum erstenmal in dem Gnadenbrief vor, den K. Fried-rich I. 1156 den Herzogen von Oesterreich zur Entschädigung