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Die Wahl und Krönung der deutschen Kaiser zu Frankfurt am Main
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den älteren erzbischöflichen Siegeln finden, ehe die Erzbischöfemit der Mitra erscheinen. Das Kurhabit war aber, da die Kur-fürsten königlichen Rang bekleideten, königliche Kleidung. Sofinden wir dasselbe bei dem Grabmal des Erzbischofs Peter vonAspelt, -[- 1320, im Dom zu Mainz an der Treppe zum Pfarrchoram nördlichen Pfeiler; hier erscheint der Erzbischof auf seinemGrab-Monument mit drei Königen in gleichem Kostüme abge-bildet. Es sind die deutschen Könige Heinrich VII., Ludwig IV.und Johann, König von Böhmen. Zweien von ihnen drückter die Krone aufs Haupt, Ludwig von Baiern, der am 25. Dec.1314 zum deutschen König, und Johannes von Luxemburg, deram 7. Februar 1311 zum König von Böhmen von ihm persön-lich gekrönt worden war. Die königliche Kleidung dieser dreiKönige ist dem Kurhabit ganz gleich; ein langer rother Mantel,der bis zum Boden geht, vorn am Hals mit einem breiten Um-schlag von Hermelin besetzt; siehe Note Seite 18 und MoserStaatsrecht XXXII. S. 250. Wenn bei diesen drei Königen ingleicher königlicher Kleidung auf dem Mantelkragen statt desHermelin Kreuze erscheinen, so ist daran zu erinnern, dass inder Wappenkunde die Hermelinbezeichnung durch besondereZeichen, die auch in Kreuze übergehen, bewerkstelligt wird.Auch in dem Balduineum wird K. Heinrich VII. in gleichemMantel, mit welchem die Kurfürsten abgebildet sind, dargestellt.Wir erkennen daher aus jenen Darstellungen die Ableitungeiner besondern Kurkleidung von der Kleidung der Könige.

Die vierte Tafel enthält zwei Abtheilungen. Die obere mitder Schrift: Electus super altare locatur per septem electores,stellt vor, wie zwei geistliche Kurfürsten den erwählten Königauf den Altar erheben. Hier haben wir eine Ceremonie, die wirnoch 1558 bei der Wahl von Ferdinand I., 1562 bei Maximilian II.,1612 bei Mathias und 1619 bei Ferdinand II. finden; LersnerChronik von Frankfurt I. S. 165, 168, 202, 219. Später wurdediese Ceremonie abgestellt. Die goldene Bulle schreibt von derErhebung auf den Altar des Neugewählten nichts vor; dennochmuss Karl IV. auf diese Gewohnheit gehalten haben, denn indem Schreiben an den Rath von Frankfurt (abgedruckt bei