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Die Wahl und Krönung der deutschen Kaiser zu Frankfurt am Main
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Metz weder eine Krönung - , noch eine Reichsversammlung ge-halten wurde, und damalen von den Kurfürsten ihre Verrich-tungen an dem öfFentlich gehaltenen Hof geschahen, so unter-blieben solche doch in der Zukunft und wurden dem Herkom-men gemäss nur bei der Krönung verrichtet.

1)Erstens, wenn ein Kaiser oder König auf den könig-lichen oder kaiserlichen Thron sich niedergelassen, solle derHerzog von Sachsen sein Amt folgender Gestalt verrichten. Eswird vor dem Haus des kaiserlichen oder königlichen Stuhls einHaufen Hafer und zwar so hoch geschüttet, dass er bis an dieBrust oder Untertheil des Leibes dem Pferd gehe, worauf er-sitzet. Und soll er in der Hand haben einen silbernen Streich-stab in manu baculum argentcum und ein silbernes Maas,beide zwölf Mark Silbers schwer. Und solle zu Pferd erst dasMaas von Hafer voll machen und einem Diener darreichen.Wenn dieses geschehen, solle er den Streichstab in den Haferstecken und davon reiten. Sein Untermarschall, der von Pap-penheim, soll kommen oder in Abwesenheit ein Hofmarschallund den Hafer vollends ausmessen. Die Absicht Karls IV.war wohl, dass der für die kaiserl, Pferde bestimmte Hafer ab-gemessen werden sollte; allein das Herkommen bei den Krö-nungen war anders. So wie der Hafer in dem Maas gewesenwar, wurde das Maas wieder auf den Haufen ausgeschüttet,und solcher dem Volk preis gegeben.

2)Darnach solle der Markgraf von Brandenburg, als Erz-kämmerer zu Pferde kommen, zwei silberne Becken mit Was-ser in der Hand haltend, am Gewicht zwölf Mark Silbers schwer,nebst einem säubern Handtuch pulchrum manutergium.Und solle vom Pferd steigen und das Wasser dem Kaiser oderrömischen König reichen, die Hände zu waschen.

Hierzu diente an dem Springbrunnen vor dem Römer einweiss gedeckter Tisch, an welchen der Kurfürst von Branden-burg, oder statt dessen der Reichserbkämmerer, der Fürst vonHohenzollern, ritt und die Waschbecken, nebst Tuch, nachdemer vor dem Römer abgestiegen, in den Saal trug. Die goldeneBulle redet von zwei Becken; es waren aber ein Handbecken,