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verstanden erklärten. Salbung und Krönung schlug er aberaus, und war erwählter König, ohne gekrönt zu sein. Konradbefahl auf dem Sterbebette seinem Bruder, dem Herzog Eber-hard von Franken, dem Heinrich seine Krone, Scepter, Klei-dung u. s. w. zu geben. Gewiss ist es, dass nach dem TodeHeinrichs I. dessen Sohn und Enkel Otto I., II. und III. dieGegenstände dieses Vermächtnisses erhielten. Als aber Otto III, imJahr 1002 in Italien starb, und dessen Begleiter, der ErzbischofHeribert von Cöln, mit den Reliquien und Gerätschaften desverstorbenen Kaisers nach Aachen reiste, wo dessen Körperbegraben werden sollte, da nahm auf der Durchreise durchBaiern der Herzog Heinrich dieselben mit Gewalt an sich, undzwang den Heribert noch, dass derselbe die heilige Lanze, dieer nicht bei sich hatte, und die einst Heinrich I. von Rudolfvon Burgund erobert hatte, ihm überantwortete. B oll an du sinactis S. S. die 17. Martii in vita lleriberti pag. 472.
Soviel ist gewiss, dass die Könige und Kaiser stets Reli-quien hei sich hatten, und solche verehrten. Unter den vonden Schriftstellern oft angeführten Reichskleinodien könnenwohl nur solche Heiligthiimcr verstanden werden; von einemK rönungsornat e dagegen ist nichts bekannt, und ebenso unge-gründet ist die Meinung, dass solcher von Karl dem Grossenabstamme. Dessen kaiserlicher Schmuck £;in£: nämlich nachLudwig des Frommen Tod (840) an seinen ältesten Sohn unddann an Karl den Kahlen von Frankreich über, wie denn auchdie Krone Karls des Grossen nebst mehreren Reliquien 927 demKönig von England, Atheistanus, von Hugo von Frankreich alseine Art Kaufpreis übergeben wurde, um die Schwester des-selben, Hilda, zur Gemahlin zu erlangen. Ludwig goldeneBulle II. S. 276 und 619. Dass jedoch ein besonderer Krönungs-ornat früher nicht bestanden, ist aus der abermaligen KrönungFriedrich II. zu Aachen im Jahr 1222 ersichtlich, denn damalenbescheinigt Conrad, Bischof von Speier und Metz, als imperialisaule cancellarius, dass nach vollbrachter Krönung eines römi-schen Königs in der Marienkirche die Kleider, welche der Königbei diesem feierlichen Akte an hätte — vestes regias, in qui-