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Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
Entstehung
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320
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auf gegebene streitige Verhältnisse, die Feststel-lung der daraus abzuleitenden Folgerungen, wobei, dieGültigkeit solcher Beschlüsse unberührt bleibt,den Gerichten in den einzelnen Ländern so wenigentzogen werden, als ihnen überhaupt die Anwen-dnng der gesetzlichen Normen auf gegebene Ver-hältnisse und die Entscheidung über die dabeivorkommenden Zweifel entzogen ist. Dieser lcitzteGrundsatz ist gerade im vorliegenden Falle,bei Fassung des Bnndesbeschlusscs vom 12. Juni 1845allseitig anerkannt, indem es durch die Abstim-mungen, auf welchen der gedachte Beschluß beruht, alssich von selbst verstehend ausdrücklich ausgesprochenist, daß es der gerichtlichen Entscheidungüberlassen bleibe, welchen Einfluß der In-halt des Beschlusses aus den gerichtlich anhängigen Ben-tinck'schen Snccessionsstreit haben werde."

Man wird nicht irren, wenn man annimmt, daß dieserCommissionsvortrag dem Herrn Verfasser des hier besprochenenGutachtens unbekannt gewesen sei. In dieser Unbekan oftmit dem, was bei der h. Bundesversammlung gegen dtentionen der Herren Reklamanten bereits entschieden v . nist, theilt er eben das Schicksal, welches den meisten der bis-her aufgetretenen Vcrtheidiger der B entin ck'schcn Agnatenregelmäßig zugestoßen ist, indem die Mehrzahl derselben, wieaus ihren Schriften hervorgeht, zu der Zeit, als sie dieselbenverfaßten und Herausgaben, nicht einmal eine Kenntnis; vondem Dasein des Bundesbeschlusses vom 24. Juli 1823 hatten. '^)

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10) Nachweis, daß es sich in dem gegenwärtigen Stadium der Behandlungder Bentin ck'schcn Sache am Bundestage noch gar nicht um eine Voll-zugSvcrordnung handeln kann.

Die an sich ganz einfache Sache, daß die Herren Recla-

Vergl. die Schrift: (A. Bode») Zum Bentinck'schen Prozesse,Frankfurt a. M. 185t, S. tt.