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Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
Entstehung
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NUN der hohen Bundesversammlung zunächst aus dem von denHerren Neclamanten veranlaßten Pözl'schen Gutachten zufließen,K und sie dadurch (gleichsam durch eine appeilatio a Unpa

mnlo inkormnto I'apain melius inkorninnäum) bewogenwerden, den Bundcsbcschluß vom 12. Juni 1849 in derselbenWeise zu interprctiren, und eine ähnliche Vollzugsanordnungan diese Interpretation anzuhängen, wie dies in dem Beschlüsseder provisorischen Centralgewalt vom 8. November 1845 ge-schehen war. Daß die hohe Bundesversammlung eine solcheInterpretation nicht geben und folglich auch eine solche Voll-zugsvcrordnung nicht erlassen kann, ohne mit dem Bnndcöbe-schlnß vom 12. Juni 1845 selbst, geschweige denn mit demBundesbcschlnsse vom 24. Juli 1828 in Widerspruch zugcrathen, und daß daher eine Gewährung hierauf gerichteteroder zu richtender neuer Anträge der Herren Neclamantenschon aus diesem Grunde eine rechtliche Unmöglichkeitist, ist bereits oben (Z 19-39) gezeigt worden. Zu allemUebcrflusse soll aber hier noch auf die Ausführungen einge-gangen werden, ans welchen das Pözl'sche Gutachten der-artige Ansprüche der Herren Neclamanten in Schutz nehmenzu können glaubt, um die Grundlosigkeit eines solchen Ver-langens in ihrer vollen Blöße darzustellen.

8 38.

t) Nachweis, daß die neuen Neclamationcn der Bentinck'schen Agnatenim Wesen identisch sind mit der Reklamation des Grafen Joh. KarlB c n t i n ck.

Das Gutachten S. 3745 bemühet sich vor allem aus-zuführen, daß es sich in dem Bentinck'schen Successionsstreite,

Nachweis, daß es sich in dem Bentinck'schen Succes-sionsstreite nach den Grundsätzen des deutschen Privat-fürstenrechts allerdings um eine Privatangelegenheit dergräflichen Familie handelt.