Druckschrift 
Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
Entstehung
Seite
37
Einzelbild herunterladen
 

37

Vollzug zu vollstrecken, oder den gleichen Vollzug selbständigzu beschließen.

Die Unrichtigkeit der Voraussetzungen, sowie die Unrich-tigkeit der hierauf gebauten Argumentation selbst wird sich aberunschwer nachweisen lassen.

Rechtliche Beurtheilung.

i.

Nachweis der Unrichtigkeit der Voraussetzungen des Pözl-schen Gutachtens; insbesondere Nachweis des wahrenSinnes des Bundesbeschlusseö vom 12. Juni 1845.

8 19.

t) Vorbemerkung. VcrhWiliß der nachstehenden Erörterung zur Fragenach der Competcnz der h. Bundesversammlung überhaupt.

Die Grundlage und den Angelpunkt, um welchen sich diejenseitige Ausführung bewegt, und mit welchem sie alleinschon vollständig fällt, sowie dessen Unrichtigkeit nachgewiesenist, bildet der Bundesbeschluß vom 12. Zuui 1845. Alles hängtvon der Frage ab: was hat die h. Bundesversamm-lung durch diesen Bnndcsbeschluß wirklich aus-gesprochen?

Obschon es hier als eine höchst einflußreiche Vorfrage be-trachtet werden muß, ob die h. Bundesversammlung überhauptnach den Grundgesetzen des deutschen Bundes befugt und kom-petent war, einen Beschluß des Inhalts, daß der Familie Ben-tin ck der hohe Adel nach ihremStandcsverhältuisse zur Zeit desReiches zustehe, durch bloße Stimmenmehrheit zu fassen;obschon diese Frage von Oldenburg und mehreren andern Bun-desregierungen fortwährend verneint wird und nach den po-sitiven Grundlagen des deutschen Bundesrechtes nur ver-neint werden kann, und obschon die an anderen Orten für