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Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
Entstehung
Seite
340
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und unterschriebenen, am 7tcn November 1826 datirte und mitseinem privat Pettschaft besiegelte Dcposition mit der, nach erfolgterVorlesung und Genehmigung dcS Inhalts, vor dem Landgerichtewiederholten Erklärung:

daß diese von ihm eigenhändig geschriebene und unterschrie-bene auch in Ermangelung eines Kirchcnsiegels zu Varelmit seinem Privat-Pettschaft besiegelte, einen Gegenstand ausder Vergangenheit betreffende Deposition der reinen Wahrheitgemäß und auf seinen Amtseid abgegeben worden sei.Der Herr Comparcnt hatte das Landgericht ersucht hierüber eineAkte auszunehmen, wie den» solches, durch Ausnahme dieses, nacherfolgter Vorlesung nud Genehmigung von dem Herrn Comparcntenund den Mitgliedern des Landgerichts unterzeichneten Protocolls ge-schehen ist.

B. H. C. Hansing.

Kropp. Bunnies.

In liciemTannen,becid. Hülfsprot.

In tickem eopise(T. 8.) Tannen.

Anlage II.

Sundesdeschiuß vom 12. Juni 1845.

1) Die Bundes-Versammlung erklärt, daß der gräflichen FamilieBentinck nach ihrem Standesverhältnisse zur Zeit des deutschen Reichsdie Rechte des hohen Adels und der Ebenbürtigkeit im Sinne desArtikels 14 der deutschen Bundesacte zustehen:

2) dieser Beschluß ist öffentlich bekannt zu machen, und den dreiGrafen Wilhelm Friedrich Christian, Carl Anton Ferdinand undHeinrich Johann Wilhelm von Bentinck, in Erledigung ihres Ge-suches vom 29. März und 23. Mai 1843 mitzutheilen.