- 328 -
wo gesagt wird: jene (van dem Gutachten selbst als richtigzugestandenen) l e h en re ch tl ich en Regeln hätten nur denZweck, jedem zur Lchenfolgc überhaupt Berechtigten das ganzeLehcnobjcct zu sichern: die Grafen Bcntinck beabsichtigten aberbei ihrer Rechtsvcrfolgnng nicht blas, sich die künftige Suc-cessio» in das ganze Familiengnt zu sichern, sondern siewollte n den factischcn Besitzer schon jetzt von dem Besitze undGenüsse der Rechte, die er faetisch ausübt, ausgeschlossen wissen.Das Gutachten scheint nicht gewahr zu werden, daß es auchhier wieder in einen Zirkel gerathen ist. DieFragc ist ja eben,ob der, welcher nicht der nächste Erbberechtigte ist, den fac-tischcn Besitzer angreifen dürfe: und diese Frage muß nachdem von dem Gutachten selbst als richtig zugestandenen Grund-sätze verneint werden; also kann es nicht mehr darauf an-komme», ob der, welcher nicht der nächste Erbberechtigte ist,das will, was er nicht darf. Wenn aber das Gut-achten S. 14-1 meint, daß die Reclamanten darum jetztschon mit ihrer Rcclamation auftreten könnten, weil sie demdermaligcn Besitzer seinen Stand bestreiten, und weil dieAnalogie von Statnöklagcn stattfinden müsse, so kann man sichvorerst nur freuen, daß das Gutachten somit doch aner-kennt (wenn gleich nur da, wo es ihm vorthcilhaft dünkt),daß in den landesherrlichen Sncccssionsstrcitigkeiten ohneCivilklagcn und deren Analogie nicht durchzukom-men ist. Sodann aber hat das Gutachten übersehen, daß esdurch seine Berufung auf die Analogie der Statnsklagen sichdurchaus nicht aus seinem falschen Zirkel heraushelfen kann: denndaraus, daß ein entfernterer Erbberechtigter vor der Hand,bevor ihn die Erbordnung ruft, dem dritten Besitzer denFamilicnstatus abstreitet — würde noch immer nicht folgen,daß der Dritte darum dem entfernteren Erbberechtigteneher die Sache herausgeben müsse, als diesen die Erb-folgeordnung ruft; noch weniger aber würde hieraus folgen, daßder Dritte die Sache dem näheren Erbberechtigten herausge-ben müßte, so lange dieser Nähere die Sache nicht selbstvon ihm erstritten hat. Wenn aber endlich das Gutachten