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Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
Entstehung
Seite
308
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sog. Rechtsausführungen auf der reclamantischen Seite hin-durchgearbeitet hat, so wird mau, wenn mau auf diesem mühe-vollen Wege die Klarheit des Blickes zu bewahren gewußt hat,doch darüber nicht im Zweifel sein können, was die HerrenReclamanten eigentlich von der h ohe n Bnndesv er-sammlung wollen, und wenn man dies fest in'ö Auge faßt,wird sich die Sache viel einfacher losen, als esbei dem ersten Blicke auf das massenhaft gehäufte Materialden Anschein haben mag. Das, was die Herren Reclamantenin der Sache selbst wollen, das, was bald unter demNamenVollzug des Bnndesbeschlusses vom 12. Juni 1845,"bald unter dem Titel einesVollzuges des Berliner Abkom-mens", bald unter der Firma einesSchutzes in der Landes-hoheit nach Maaßgabe der kaiserlichen Wahlcapitulation" wasbald vom Großherzoge von Oldenburg, bald von der hohenBundesversammlung verlangt wird und mit ancrkenncnswertherUnVerdrossenheit sogar bei den provisorisch an die Stelle derhohen Bundesversammlung getretenen Autoritäten verlangt wor-den ist mit einem Worte, das Endziel aller reclaman-tischen Bestrebungen ist: sofort durch irgend eine (gleichvielwelche) Autorität zu erlangen, daß der dcrmalige Besitzer derHerrschaft Kniphausen, ungeachtet der Rechtshängigkeitdes Bentinck'schcn Snccessionsstreitcs, und ohne dessen Aus-gang abzuwarten, und überhaupt ohne Rücksicht darauf, wiedas richterliche Urtheil fallen möge, aus der Regierung vonKniphausen entsetzt und diese den Herren Reclamantenübergeben werde.

Um aber eine politische Autorität zu einem solchen Ein-schreiten bewegen zu können, soll derselben doch ein oder derandere scheinbare Grund an die Hand gegeben werden, wonachsie sich zur Entsetzung des dermaligen Besitzers von Knip-hausen sogar während des rechtshängigen Successionsstreitesbefugt und beziehungsweise verpflichtet finden könne, und diessoll nun durch nachstehendes System falscher Voraussetzungenund darauf gebauter Trugschlüsse erreicht werden.

1) Es wird (als Thesis) die in den vorstehenden Aus-