bei der h. Bundesversammlung um Erlassung eines Bundesbe-schlusses, welcher eine sogenannte Vollziehung des Buudcsbeschlus-ses von 1845 anordnete, zu sollicitircn und gerade so wie jetzt zuversuchen, deren Competenz als begründet nachzuweisen, und alsodoch noch das Nämliche zu thun was sie jetzt thun. Man siehtaber aus dem ganzen Kriegsplane der Herren Reclamauten,der sich immer mehr enthüllt, je weiter man den gegentheiligenSchriften durch ihre Sophismen und Winkclzüge folgt, daßes den Herren Reclamauten um nichts weniger ernstlich zu thunist, als daß der Groß Herzog von Oldenburg an derStelle des deutschen Kaisers selbst entscheide, seitdem ihnenzweifelhaft geworden ist, ob diese Entscheidung für sie aus-fallen werde; dagegen liegt denselben aber daran, vor derhohen Bundesversammlung den Schein zu behaupten, alswenn sie über eine Rechtsverweigerung von Sei-ten des Großherzogs von Oldenburg sich zu beklagen und Be-schwerde zu führe» hätten!
Die schiedsrichterliche Entscheidung, welche der Art. VII desBerliner Abkommens") bezüglich der Irrungen und Streitig-keiten anordnet, die sich in Beziehung auf die Herrschaft Knip-hausen zwischen dem Großherzog von Oldenburg einer-
5) Berliner Abkommen Art. VII. „Alle und jede zwischen Sei-ner Herzoglichen Durchlaucht und Höchstdcro Nachfolger in der Regierungdes HcrzogthumS Oldenburg einerseits, und dem Herrn Grafen unddessen Familie anderseits in Beziehung auf die Herrschaft Kn iphau scnvorkommenden Irrungen und Streitigkeiten, welche die Auslegung desgegenwärtigen Abkommens, tngleichen den Umfang und die Natur der Sei-ner Herzoglichen Durchlaucht übertragenen Hoheit und'der demHerrn Grafen zustehenden Rechte (Art. I) im gegenseitigen Verhält-nisse zu einander, an sich oder in ihrem Prinzip — abgesehen von der Er-füllung der daraus auf Seiten des Herrn Grafen entspringenden Verbind-lichkeiten, worauf die Amtsthätigkeit des Fiskals sich bezieht (Art. VI, bit. I)zum Gegenstände haben, werden vor eine schiedsrichterliche Behördegebracht. Die Bildung desselben geschieht in der Art, daß die Acten ...bei dem OberappellationSgericht in Oldenburg .. instruirt, und ... auchzum Spruch bei demselben vorgelegt werden, es sei den», daß der HerrGraf es vorzieht, auch hier auf Verschickung der Acten anzutragen," u. f. w.