Tochter hatten Monate lang an der gekränkten Mutter zutrösten und ihr ihre „deutsche Standesidce" auszu-reden. ") So urthcilte man über die Hcirath des GrafenAnton I. mit einer Dame von französischem Adel, derenVerbindung mit einem Herrn aus einem wirklich reichsständi-schen altfürstlichen oder altgräflichen Hanse nach der strengenTheorie, welche Pütt er und andere Pnblicistcn aus der Reichs-zeit vcrtheidigtcn, sogar selbst als eine Mißheirath hätte erklärtwerden müssen, und sonach wird wenigstens so viel offenbargeworden sein, daß die Verbindung des Grafen Anton I. mitder Prinzessin Ig Iremouille nicht als ein Beweis für dessenrcichsständische Eigenschaft und hohen Adel angeführt werdenkonnte.
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<l) Dic Ehcn der Grafen von Bentinck, insbesondere Nachweis, daßEhen mit Frauen von niederem Adel kein Herkommen begründenkönnen, wonach Ehcn mit bürgerlichen Frauen Mißheirathen wären.
Was nun endlich noch die Ehen der Grafen Bentinckoder Aldcnburg-Bcntinck anbelangt, so hat, wie bereitsoben § 89 gezeigt worden, das Pvzl'sche Gutachten S. 119selbst angegeben, daß dieselben sämmtlich, mit einer ein-zigen neueren Ausnahme (der Ehe des Grafen Karl miteiner Gräfin von Waldeck), nur mit Frauen aus dem nie-deren Adel eingegangen worden sind. Wenn nun aber dasPvzl'sche Gutachten die Behauptung aufstellt, daß diese Ehen(den hohen Adel der Familie Al denb u rg-B entin ck vor-ausgesetzt) standcsmäßigc Ehcn seien, daß also in derAldenburg-Bentinck'schen Familie bisher nur standcs-mäßige Ehen vorgekommen und somit durch das Familienhcr-
Schreiben der Frau von Lovina 6 an ihre Tochter vom 21.Juli 168O.' „bn bonne brinoesse vint. ine voir ... biko mo eonla iestorts lie so Kilo «Zo n'svoir Point rempli son eeusson ä'uns souverni-note. gs me mogrmi lort li'eiie; ge in renvoysi en ^lismsgne,pour tenir vo disoours et cisns lo bois lies koekers fe >ni Ksilvouer, que sn kiie avnit tevs-bien ksit, etc.