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sogar nach der herrschenden Meinung (der communis opinio) derPublictstcn der älteren und neueren Zeit zum hohen Adel gehörthabe. Die Unrichtigkeit der Behauptung aber, daß jederhochtitulirte Landesherr als solcher schon zu Sitz und Stimmeauf dem Reichstag berechtigt gewesen sei, liegt nach den vor-stehenden Ausführungen nicht nur ans offener Hand, sondernsie ist auch in den neuesten Tagen durch einen der anerkanntbesten neueren Publicisten und gewissenhaftesten Forscher, dersich bisher noch in keiner Weise in dem B cntinck'schen Rechts-streite weder für die eine noch für die andere Parthei bctheiligthat, nämlich Herrn Professor Zachariä in Göttingcn, fürdurchaus falsch und grundlos erklärt worden.") Der Aus-spruch dieses hochgeachteten Gelehrten verdient eine um sogrößere Beachtung, als auch er sich früher durch die von derreclamantischen Seite verbreiteten Schriften hatte beirren las-sen, und eben deßhalb in dem gedachten von Pcchlin'schenCommissionsvortrage (Protvc. der Bundesversammlung 1844,p. 565) selbst wieder als Autorität für die Richtigkeit der Da-bo r'schen Ansichten angeführt worden war, nunmehr aber ohneirgend eine äußere Veranlassung, lediglich in Folgeseiner fortgesetzten wissenschaftlichen Forschungen mit der Frei-müthigkcit, welche dem nur für Wahrheit und Recht strebendenManne der Wissenschaft geziemt, seine frühere Billigung derTabor'schen Ansicht als eine irrige zurückgenommen, undausdrücklich erklärt hat, daß er zur herrschenden Mei-nung als der allein richtigen zurückkehre."") Es
H. A. Zachariä, deutsches Staats- und Bundcsrecht, 2. Auf!.Götttngcn 1833, § 93, S. 45g tu der Note. — IlcbrlgcnS'findet sich einevollständige Widerlegung der Tabor'schen Theorie schon in: Göhrum,geschieht!. Darstellung der Lehre von der Ebenbürtigkeit, II Bde, Tübingen1846, was Herr Professor H. A. Zachariä a. a. O. ebenfalls aus-drücklich anerkennt.
65) H. A. Z achwri ä a. a, O. S. 459 sagt ausdrücklich: „Eine Zeit-lang habe auch ich diese Ansicht für die richtige gehalten, muß aber beiwiederholter Prüfung der Sache bekennen, daß ich zu der herrschendenMeinung, welche besonders durch die gründlichen Ausführungen der Ent-
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