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Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
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Beweis geliefert, indem sie bekanntlich den freilich ganz miß-lungenen Versuch gemacht haben, die Frau Mutter desdcrmaligcn Besitzers der Herrschaft Kniphauscn für eineLeibeigene auszugeben.")

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3) Erörterung des wahren Begriffes von unstreitig notorischer Misthcirathim Sinne der Wahlcapttulation srt. XXII. § 4.

Es stehet nun aber unbestreitbar fest, daß die Wahlcapi-tulation von 1742 srt. XXII. Z 4 nicht nur nicht definirt hat,was eine unstreitig notorische Mißheirath sei, sonderndaß vielmehr die hierin liegende Unbestimmtheit sofort bei derAbfassung dieser Stelle so sehr gefühlt worden war, daß so-gleich nach dem Wahlacte am 14. Februar 1742 ein kurfürst-liches Collegialschreiben an den Kaiser erlassen wurde, worindie Kurfürsten auf die Errichtung eineseigentlichen Re-gulativs derer dafür zu haltenden Mißheirathen"drangen."") Diese Unbestimmtheit dauerte aber bis zur Aus-losung des deutschen Reiches fort. In die Wahlcapitnlationdes letzten deutschen Kaisers, Franz II., von 1790 wurde da-her noch der Zusatz aufgenommen:So viel aber die nocherforderliche nähere Bestimmung anbetrifft, was eigentlichnotorische Mißheirathen setzen, wollen Wir den zu einem dar-über zu fassenden Regulativ erforderlichen Reichsschlnß bald-möglichst zu befördern Uns angelegen scyn lassen." Es istdaher von jeher von den ausgezeichnetesten Pnblicisten aner-kannt worden, daß durch die Wahlcapitnlation von 1742 ansich nichts an dem bis dahin bestandenen Miß Heiraths-begriffe und Mißheirathsrcchtc geändert daßkein neuer Mißheirathsbegriff reichsgesctzlich aufgestellt, son-

5) So wird z. B. noch in der unter Mitwirkung Hefstcr's (1849Berlin) erschienenen Schrift:die gegenwärtige Lage des Aldcnburg-Bentinck'schen Rechtsstreites" S. 136 wahrheitöwidrig die Sara Mar-garetha GerdeS alsleibeigener Geburt" bezeichnet. Das Jenaer Ur-theil S. 83 verwirft dies aber auf das Bestimmteste.

Pütter, Mißheirathcn, S. 239, Note.