— 109 —
ziehung, in welcher der Rcichshofrath aber eben dadurch, daßer zugleich ein beratheudes Regicrungscollegium, ein reichs-constitutivnsmäßigcr Staatsrat!) war, zu der Person des Kai-sers stand, sowie auch bei der Eigentümlichkeit, welche ein-zelne Status- und Mißheirathssachcn dadurch allerdingszeigen konnten, daß sie eine mehrfache Seite der Beurthei-lung darboten, indem bei ihnen außer der reinen Rechts-frage auch Fragen über Verhältnisse vorkommen konnten,die als Gnaden- oder Lchcnssachcn zu erachten waren,erklärt es sich, warum nicht selten von Seiten des kaiserlichenKabinets Uebergriffc in die Justiz des Reichshofraths gemachtwurden, und kaiserliche Einmischungen in dieselbe stattfanden,und Vota von dem Reichshofrath eingefordert wurden, wosolche Einmischungen und Znmuthungen rcichsconstitutionömäßignicht hätten stattfinden dürfen; es war aber dies ein Miß-brauch, der keine Rcchtsrcgel begründen konnte.Mißständein der Behandlung der Justizsachcn am Reichöhvfrath warenes, welche den Rcichsständen, insbesondere den evan-gelischen, fortwährenden Stoff zu den lautesten Klagengaben und jene Reihe reichsgcsetzlicher Bestimmungen ins Da-sein riefen, durch welche sich die Rcichsstände bemühten, diesenMißständen und dem großen Unfug, der nicht selten mit derEinmischung in die am Reichshofrath anhängigen Rechtssachen— und namentlich in die staatsrechtlichen Sachen —getriebenwurde, einen Damm entgegenzusetzen.^-)
*) v. Berg, a, a. O. S. 203, bei Note e); mit Berufung auf Chr.E, Weiße, von den Fällen, in welchen die Erstattung der ReichShofrathS-gutachtcn in Justizsachcn den Gesetzen gemäß ist; in dessen AufsätzenS. 90.
Ausführlich ist dies dargestellt hei Malblank, a. a. O. Bd. III.S. 245—248. „Man glaubte, daß durch diesen Weg am Ende alle Justiz«fachen in die Hände des Kaisers gespielt werden könnten, daß dadurch dieGrundpfeiler der deutschen Ncichsjustiz, die mit so vieler Mühe ge-baut worden, erschüttert würden, daß der Kaiser ganz willkührlichcAussprüche ... nur nach den Marlenen der Politik crthcilcn würde...1741 verlangten die altweltfürstlichcn Häuser zu Offenbach, der kaiserlichen