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Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
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sammt der Vollzugsvcrordnung der provisorischen Ccntralge-walt wieder außer Wirksamkeit zu setzen. Nach der Theorieaber, welche das Gutachten aufstellt, wäre die Bundcsver-sammlung verpflichtet gewesen, die Vollzugsverordnung zurEinführung der Grundrechte aufrecht zu erhalten, und in diesenGrundrechten, wie sie das Rcichsgcsctzblatt 8. Stück, vom 28.Dccember 1848 verkündigt hat, ist die Bestimmung zu lesen:Art. 2, § 7.:Vor dem Gesetz gilt kein Unterschied derStände. Der Adel als Stand ist aufgehoben. Alle Stan-desvorrechte sind abgeschafft."

In dem von dem Erzhcrzog-Rcichsverweser unterzeichneten Ein-führungsgesetze hierzu ist gesagt:

Die Grundrechte des deutschen Volkes werden im ganzenUmfange des deutschen Reichs unter nachfolgenden Bestim-mungen hiermit eingeführt:

Art. 1.Mit diesem Reichsgcsetzc treten in Kraft dieBestimmungen: 1) der Paragraphen eins und zwei,u. s. w."

Der Verfasser des Gutachtens scheint nicht bedacht zu haben,daß nach seiner eigenen Theorie der Adel insgcsammt also auchder hohe Adel in Deutschland durch die von der com-pctcntcn Behörde, die (nach dem Gutachten S. 36)damals diehöchste politische Autorität für ganz Deutschland war", publi-cirtcn und eingeführten Grundrechte durchaus aufgehoben war,daß also auch nicht mehr von dem Vollzug von Rechten dieRede sein konnte, die aus dem Adel überhaupt und aus demhohen Adel insbesondere abgeleitet werden wollten. Nach dereigenen Theorie des Gutachtens S. 36, würde daher die h.Bundesversammlung noch jetztdie Pflicht" haben, die Voll-streckung dieser Bestimmung der Grundrechte herbeizuführen,durch welche die frühere Erklärung der Bundesversammlung imBundesbcschluß vom 12. Zuni 1845 über den der FamilieBentinck zukommenden hohen Adel jedenfalls gegenstand-los geworden war!