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Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
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welche der Herr von Mohl wegen eines von London den 4.Zuli 1847 an den Herrn Grafen Karl Bentinck gerichtetenSchreibens in einer Schrift des Herrn A. Boden habe erfahrenmüssen, in welchem Schreiben Herr von Mo hl nach der Er-klärung, daß er nicht wünsche,feine Feder in einer schon soviel besprochenen Sache zu verwenden", dennoch seine Ansicht überdie (ihm selbstgeständlich nicht gründlich bekannte) Ben tinck'scheSnccessionssache auseinander gesetzt hatte, welches Schreibendes Herrn von Mvhl sodann von den Herren Reklamantengedruckt verbreitet und durch einen der in ihrem Interesse thä-tigcn Rechtsgelehrtcn im Auszug in die Weserzeitung eingerücktworden war. Namentlich sucht der Herr Verfasser des Gut-achtens den Herrn von Mohl gegen die Bezeichnung als frü-herer Consulent und Sachwalter der Grafen Bentinck zuverthcidigen und gegen den Vorwurf in Schutz zu nehmen,daß derselbe daher als Reichsminister sich des Votums in dieserSache Hütte enthalten sollen. Ob der Herr Verfasser des Gut-achtens durch diese durch nichts motivirte, und für seine Aus-führungen durchaus unwesentliche Wicdcrcrwähnung eines besserder Vergessenheit übcrlasscncn Vorganges sich Herrn v. Mohlzu Danke verpflichtet habe, muß dahin gestellt bleiben. Wennder Herr Verfasser des Gutachtens aber glaubte, auf diese ihmnurdem Vernehmen nach" bekannten Vorgänge Rücksicht neh-men zu müssen, so hätte er billigerweise auch nicht unterlassensollen, anzuführen, daß in der vom Grafen Gustav AdolphBentinck 1856 der h. Vundescentralcommission überreichtenDenkschrift, S. 14, die Nachricht gegeben wurde, daß in demReichsministerium vou Gagern mit 11 gegen 1 Stimme derBeschluß gefaßt worden ist, dem Antrage der beidenHerren Reklamanten auf Entsetzung des GrafenGustav Adolph Bentinck aus der Regierung vonKniphausen keine Folge zu geben.

Auch hätte man von dem Verfasser des RechtsgutachtcnsWohl erwarten dürfen, daß er wenigstens von den vielen faeti-,schen Unrichtigkeiten und von der Verschwcigung der wichtigstenThatsachcn in dem Berichte des Hrn. Reichsministers D et.mo ld