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Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
Entstehung
Seite
61
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Von dieser provisorischen Centralgewalt gelang es denReklamanten den oben §. 16 aufgeführten Erlaß vom 8. Nov.1849 ") zu erlangen, wodurch die ans der Verbindung desGrafen Will) clm G usta v Fri edri ch B cntin ck mit SaraMargaretha Gerdes entsprossene Desccndenz als der Fa-milicnrcchte dcS gräflich B c nti nck'schen Hauses untheilhaftig,und daher als unfähig zur Erbfolge und Regierung in derHerrschaft Kniphausen erklärt und zugleich die großherzvg-lichc Regierung von Oldenburg ersucht wurde, iu Gemäßheitdieses Beschlusses das Geeignete zur Herstellung der rechtmäßi-gen Regierung in der Herrschaft Kniphausen zu veranlassen.

Somit hatten die Ncclamanten von der provisorischen Cen-tralgewalt erreicht, was sie ihrer Bemühungen seit 1847 un-geachtet von der h. Bundesversammlung nicht zu erreichen ver-mocht hatten. Es leuchtet von selbst ein, daß dieser Erlaß derprovisorischen Centralgewalt vom 8. November 1849 schon sei-nem Wortlaute nach etwas ganz Anderes ist, als derBundesbeschluß vom 12. Juni 1845. Das Gutachten findetsich daher S. 38 n. folg. veranlaßt, den Versuch zu machen,die Compctenz der provisorischen Centralgewalt zur Erlassungdieses Beschlusses zu rechtfertigen. Ein besonderes Gewicht wirdin dem Gutachten S. 26 darauf gelegt, daß der diesem Be-schlüsse zu Grunde liegende Bericht des damaligen Justizmini-sters Detmold die Materialien aus den früheren Vorträgenund Berichten des Freiherr» von B l i t t e r s d o r f f und desHerrn von Mo hl genommen habe, namentlich wird hervorge-hoben , daß Letzterer als früherer Rcichsministcr in dem Mini-sterrathe unter dem Präsidium des Herrn v. Gagern zweimalüber die Bentinck'sche Sache Bericht erstattet und wiederholteinen gleichen Antrag wie der Referent in der früheren Nccla-mationscommission der Bundesversammlung ans Herstellung derrechtmäßigen Regierung" in Kniphausen gestellt habe. Da-bei hat es der Verfasser des Gutachtens für nothig erachtet,die persönlichen Angriffe und Verdächtigungen" zu erwähnen,

5) Siehe auch Anlage IV.