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Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
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solchen Familie als ein ebenbürtiges nnd successions-fähiges zu betrachten sei, ganz außerhalb der Competenzder h. Bundesversammlung liege, sobald, sowie in dem Ben-ttnck'schcn Falle, ein Gericht vorhanden ist, bei welchem dieseletztere Frage zur Entscheidung gebracht werden kann. Es istvielleicht nicht ohne Interesse zu bemerken, daß der Berichter-statter in der Kommission, deren eben dargestellter Hauptvortragvom 4. Juli 1844 in so würdige r Weise die Competenzder Gerichte neben der Competenz der Bundesversamm-lung wahrt, der königlich dänische Gesandte für Holsteinund Lauenburg, Freiherr von Pechlin, gewesen war, dessengroße Geneigtheit für die Herren Reklamanten eben so bekanntist, als die Bundestagsprotocollc selbst, z. B. S. 565, 571u. folg., den Nachweis liefern, daß die Ansichten, welche derreclamantische Auwalt, Dr. Tabor, über das Wesen des hohenAdels^) aufgestellt hatte, im Uebrigen auf seine Berichterstattungden größten Einfluß gehabt hatten.

§. 25.

7) Die Abstimmungen der hohen deutschen Bundesregierungen über denCommissionSbericht ovm 4. Juli 1344.

Wirft man hiernach einen Blick auf die Abstimmungen,welche auf den CommissionSbericht vom 4. Juli 1844 erfolgten,und aus denen der Bundeöbcschluß vom 12. Juni 1845hervorging, so ergibt sich, daß sämmtliche h. deutsche Bun-desregierungen, sowohl diejenigen, welche dem Commissionsan-trage, den hohen Adel und die Ebenbürtigkeit der Familie Ben-tinck anzuerkennen, beitraten, als auch diejenigen, welche ihmnicht beitraten, darin einig waren und darin ganz mit demCommisstonsberichtc übereinstimmten, daß die Bundesversamm-lung nicht competeut sei, durch irgend einen Bundesbeschlußin die Entscheidung des obschwcbcuden Rechtsstreites einzugreifen,

Ast In der Abhandlung: Beitrag zur Bestimmung des NcchtsbcgriffcSdes hohcn AdelS, in dcr Zeitschr. für dcut. RcchtSw. v. Rcyscher und WiIda,Bd. III. Heft 1 S. 106 u. folg.