S. 268) besonders zur Begutachtung der Eingaben der Bcn-tinck'schcn Agnaten ernannt worden war, außer dem k. baye-rischen Herrn Gesandten, Freihcrrn von Lerchcnfeld, unddem k. dänischen Herrn Gesandten für Holstein und Laucn-burg, Freiherrn von Pechlin, auch der großh. hessische HerrGesandte, Freiherr von Gruben, befand, derselbe, welcher denCommissionsbericht vom 24. Zuli 1828 über die früheren Re-klamationen des Herrn Grafen Joh. Karl Bentinck als Be-richterstatter ausgearbeitet hatte. Es erhellet hieraus, daß dieCommission, welche am 20. Juli 1848 über die Bentinck'scheReklamation Bericht erstattete, gewiß über das Dasein desBundesbcschlusscs vom 24. Juli 1828 und über den wahrenSinn desselben vollkommen unterrichtet war. Fasset man nundie Hauptgedanken in diesem letzteren Commissionsbcrichtc (vom20. Juli 1843) zusammen, so sind dies folgende:
1. Die Commission erkennt und erklärt ausdrücklich, daßdie im Jahre 1843 erhobene Reklamation der Bcntinck'schenAgnaten, über welche sie Bericht erstattet, einen wesent-lich anderen Gegenstand hat, als derjenige war, aufweichendie Petition des Herrn Grafen Joh. Karl Bentinck imJahre 1328 abgezielt hatte.
2. Die Commission spricht deutlich aus, daß die Eingabevom Jahre 1828 die Successionsunfähigkeitserklärung des fakti-schen Besitzers von Kniphausen und die unmittelbare Ein-weisung der Bcntinck'schen Agnaten in die Landeshoheit dieserHerrschast bezweckte (also dasselbe, was die Herren Reklaman-ten seit 1851 wieder von der h. Bundesversammlung verlan-gen), daß aber die Reklamation von 1843 etwas anderes —die Anerkennung des hohen Adels der Familie Ben-tinck — betreffe.
3. Die Commission von 1343 erkennt ausdrücklich an, daßdie Eingabecommission von 1828 mit vollem Rechte denAntrag des Herrn Grafen Joh. Karl Bentinck vom Jahre1828 aus Succcssionsunfähigkeitserklärung des factischen Be-sitzers von Kniphausen nach Maaßgabe des Berliner Ab-kommens an das Oberappellationsgericht zu Oldenburg zur