auf den Rechtsweg am Oberappellationsgcrichte zu Oldenburgverwiesen hatte) — „erfolgte auf verschiedene Eingaben des„Grafen Joh. Karl Bcntinck (Vaters der Herren Re-klamanten), die den alleinigen Zweck hatten, die Einschreitung„h. Bundesversammlung dahin zu bewirken, daß ihm und„seiner sncccssionsfähigcn Desccndenz die unmittelbare Nach-folge in die Herrschaft Knip Hansen nach dem Ableben„seines älteren Herrn Bruders, des Grafen Wilhelm Gn-„stav Friedrich, gesichert würde. Die Rcclamationscom-„mission, welche diese Eingaben begutachtete, konnte nicht„verkennen, daß der Berliner Vertrag in den Worten„des ^rt. 6, Int. ä, desselben, den Rcclamanten mit seinem„Successionsansprnch an die Cognition des für alle Civil-„strcitigkeiten an die Stelle der Reichsgerichte getretenen„Oldenburgischen Oberappellationsgerichtes verweise,„und deßhalb enthielt auch der angeführte Bundesbeschluß„den Zusatz, wodurch dem Reklamanten überlassen wurde,„seine Ansprüche auf gehörigem Wege zu verfolgen. Die„Verschiedenheit dieses Falles von dem gegenwärtigen,„bietet sich von selbst dar, und stehet der Bemerkung ent-gegen, daß die Gründe des Beschlusses vom 21. Juli 1828„auch auf den vorliegenden Fall Anwendung finden. In„jenem Falle handelt es sich von einem nach allgemei-nen Grundsätzen schon entschieden der gerichtlichen„Sphäre ungehörigen Rechtsfrage, in diesem von der An-erkennung einer persönlichen Eigenschaft (des„hohen Adels). Wenn schon nach dem Berliner Abkommen„unter dem Titel der ehemaligen Rcichsgcsetzgebung keine„besonderen Rechte auf Seine Durchlaucht den Herzog von„Oldenburg übergehen sollen, und Bestimmungen, welche mit„allgemeinverbindlichen Reichsordnungen und Gesetzen über-haupt zu vergleichen sind, gegenwärtig nur bei dem Bun-„dcstag verhandelt und vereinbart werden können, so bezeichnet„bereits diese Bestimmung die Bundesversammlung als„die Stelle, von welcher ein solches öffentliches Zeug-„niß über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein jener
Druckschrift
Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
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