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Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
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der Referent, Freiherr von B l i t t e r s d o r ff, für das Ge-such der Reclamanten günstig ausgesprochen haben soll) da1848 die bekannten Ereignisse eintraten, welche alsbald dieThätigkcit des Bundestages vollständig hemmten. Als abereine provisorische Ccntralgcwalt in der Person des Rcichsver-wescrs Erzherzogs Johann von Oesterreich eingesetzt wordenwar, suchten die Reclamanten bei derselben einen Bescheid überihr an die Bundesversammlung im August 1347 gestelltes Gesuchnach und erwirkten auf einen Bericht des damaligen Rcichs-justizministcrs Detmold hin am 8. November 1849 einenErlaß, worin erklärt wurde, daß die aus der Verbindungdes Grafen Wilhelm Gustav Friedrich Bentinck mit SaraMargaretha Gerdes entsprossene Descendcnz als der Fa-milicnrcchte des gräflich Bcntinck'schen Hauses untheilhaftigund daher als unfähig zur Erbfolge und Regierung in derHerrschast Kniphausen zu betrachten sei, und die großher-zoglich oldenburgische Regierung ersucht werde, in Gcmäßheitdieses Beschlusses das Geeignete zur Herstellung der rechtmäßi-gen Regierung in Kniphausen zu veranlassen.

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Vergebliche Schritte der Herren Reclamanten bei der provisorischen BundcS-ccntralcommission. Die königlich preußische Instruction(pr. 29. April 1S50).

Somit hatten die Reclamanten eine Erklärung einer poli-tischen Autorität erreicht, wie es bisher ihr eifrigstes Bemühenund ihr heißester Wunsch gewesen war sie zu erreichen. Zurwirklichen Vollstreckung kam aber der Erlaß der provisorischenCentralgewalt nicht; auch bei der an ihre Stelle getretenenprovisorischen Bundcsccntralcvmmission konnten dieReclamantentrotz aller Bemühungen" die ersehnte Vollstreckungnicht erreichen. Vielmehr ergibt sich die Ansicht der königlichpreußischen Regierung, welche bekanntlich die Herren Reclaman-ten bei der Bewerbung um die Anerkennung ihres behauptetenhohen Adels bei der Bundesversammlung sehr warm unterstützthatte, ganz deutlich und bestimmt aus einer am 29. April 1859

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