Druckschrift 
Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
Entstehung
Seite
29
Einzelbild herunterladen
 

29

kraft und Unternehmungsgeist voraussetzte, als sich der GrafWilhelm Bentinck zutrauen mochte. Das Gutachten, S. 17,rcferirt nun, während es durch eine auf derselben Seite bei-gefügte Note 26, auf das Jenaer Urtheil S. 168 verweiset, .und eine aus dem Zusammenhange gerissene Stelle aus dem-selben als Beleg für die Richtigkeit seiner Erzählung anführt,daß Graf Karl Bentinck bei seinem Erscheinen zu Seng-warden am 18. Octobcr 1836nur ein unbewaffnetesGefolge bei sich hatte" und in Note 26 wirdeinigenVertheidigern" des Grafen Gustav Adolph Bentinck ein Vor-wurf daraus gemacht, daß sie, des Inhalts des Jenaer Nrthcilsungeachtet, immer wieder auf jene grundlose Anschuldigung ver-suchter Gewalt zurückkommen. Es ist sehr bedauerlich, daß dasGutachten es nicht verschmäht, einen solchen Vorwurf auszusprechen,ohne im Stande zu sein, ihn anders, als durch die Unter-drückung der vollen Wahrheit zu begründen. Aus dem Je-naer Urtheil nämlich, auf derselben Seite 168, von welcheres dem Verfasser des Gutachtens nur beliebt hat, die letztenZeilen abdrucken zu lassen, ist aber ersichtlich, daß das aufWagen herbeigefahrcncGefolge" des Herrn Grafen KarlBentinck aus 4950 Menschen bestand; sodann heißt es aufderselben Seite des Jenaer Urtheils:

damit stimmen auch die übrigen vernommenen Zeugen imWesentlichen übcrein, und bestätigen noch, daß wenigstenseinige von den Begleitern des GrafcnKarl Anton Ferdi-nand von Bentinck sowohl am 16., als 18. Octob'er mitWaffen, als: Flinten, Büchsen, Hirschfängernversehen gewesen seien."

Nun folgt erst die Stelle, welche der Verfasser desGutachtens mitgctheilt hat, wonach es allerdings damals am18. Octobcr zu keiner Anwendung von Gewalt gekommen ist.Von dem Versuche eines gewaltsamen Eindringens zu Knip-hauscn am 16. Octobcr 1836 aber, welchen das JenaerUrtheil, nach der Zeugen Aussagen, zwei Seiten zuvor, Seite166, beschrieben hat, schweigt das Pozl'sche Gutachten