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Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
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rung gefunden werden, denselben mit äußerster Gewissenhaftig-keit und Gründlichkeit zu behandeln.

Die größte Eigentümlichkeit, welche dteBentinck-sche Successtonssache gegenwärtig zeigt, bestehet darin, daßans der einen Seite die h. deutsche Bundesversamm-lung seit ihrem, den Bcntinck'schen Agnaten günstigenBundesbeschlusse vom 12. Juni 1845 welcher den hohen Adelder Familie Bentinck als ihr nach ihrem Standcöverhältnissezur Reichszeit zustehend anerkennt den fortgesetzten Bemühun-gen derselben, sie noch weiter zu treiben, den ruhmwürdigstenWiderstand entgegensetzt Bemühungen, die auf nichts Ge-ringeres gerichtet sind, als die h. Bundesversammlung zu ver-anlassen, jenem Beschlüsse einen Sinn, den derselbe nach Aus-weis der Bundesprotocollc uicht hat und nicht haben soll, zuunterlegen und dem zufolge in den rechtshängigen Prozeß ein-zugreifen, und mindestens einen Theil des Streitgegenstandesgeradezu aus dem Prozesse herauszureißen und die richter-liche Entscheidung darüber zu verbieten oder zu cassiren! Aufder anderen Seite aber sieht man nunmehr neben denAdvocatcn der Bcntinck'schen Agnaten jüngere Lehrer des öf-fentlichen Rechtes auftreten, welche aus Gründen des von ihnengänzlich mißverstandenen Reichsstaatsrechts die h. deutsche Bun-desversammlung geradezu auffordern, ungescheut in die ge-richtliche Entscheidung deö Bcntinck'schen Rechtsstreites durcheinen Machtspruch einzugreifen! Somit bietet der Bentinck-sche Succcssionsfall die jedenfalls höchst merkwürdige Erschei-nung dar, daß die Unabhängigkeit der Gerichte das Palla-dium eines jeden Rechtszustandes ihre Vcrtheidiger und ihrenSchutz in der Mitte der in den letzten Jahren so vielfach ge-schmähten und herabgewürdigten deutschen Bundesversammlungsuchen muß und bisher gesunden hat, während den Macht-sprüchen politischer Autoritäten von den Lehrkanzeln einer Hoch-schule eines deutschen Landes herunter das Wort geredet wird,dessen erhabene Staatsregierung selbst bisher mit kräftigsterEntschiedenheit am Bundestage die Unabhängigkeit der Ge-richte verfochten hat und gerade in ihrer Ueberzeugung von