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Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
Entstehung
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der Nichtcompctenz der h. Bundesversammlung zur Einmischungin den rechtshängigen Bentinck'schen Rechtsstreit bisher inhöchst erfreulicher Weise der ausnahmslosen Ueberetn-stimmung aller hohen deutschen Bundesregierun-gen begegnet ist.

Die vorstehenden Bemerkungen waren aber nöthig, um dieAufmerksamkeit des Publicums auf die allgemeine Bedeutunghinzulenken, welche die Bentinck'sche Succcssionssache in demStadium, in das sie gegenwärtig an der Bundesversammlunggetreten ist, für die Wissenschaft und für den Rechtszustandder deutschen Nation überhaupt gewonnen hat.

Den Männern der Wissenschaft glaubt der Verfasserdieser Blätter getrost das Nrtheil über den juristischen Werthseiner Ausführung anHeim stellen zu könucn. Dem größerenPublicum dürfte es aber wohl nicht unerwünscht sein, einmaleine übersichtliche Darstellung der Verhältnisse und Rechtsfra-gen zu erhalten, um welche es sich in dem vielbesprochenen Ben-tinck'schen Rechtsstreite handelt.

Heidelberg, im September 1833.

Zoepfl.